Verfahren
Ver|fah|ren 〈
n.
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〉 1.
Art und Weise, wie etwas abgewickelt wird;
ein neues V. erproben
2.
〈Rechtsw.〉
Folge von Vorgängen zur Abwicklung von Rechtsangelegenheiten;
ein V. eröffnen; gegen jmdn. läuft ein V.; ein abgeschlossenes, schwebendes V.