Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verletzen

ver|lt|zen
V.
1, hat verletzt
I.
mit Akk.
1.
etwas v.
beschädigen, einer Sache einen Schaden zufügen;
ein Siegel, eine Briefmarke v.; jmds. Gefühle v.; jmds. Eitelkeit v.
nicht achten, kränken
2.
jmdn. oder sich v.
jmdm. oder sich eine Wunde zufügen, zuziehen;
jmdn., sich an der Hand, am Kopf v.; er hat sich bei dem Sturz das Rückgrat verletzt
3.
jmdn. v.
etwas tun, ohne auf jmds. Gefühle zu achten, jmdn. kränken;
jmdn. mit einer Bemerkung v.; ~de Worte, er kann sehr ~d sein
II.
mit Dat. (sich) und Akk.
sich etwas v.
sich eine Wunde an etwas zufügen, zuziehen;
ich habe mir die Hand verletzt
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben Holzstempel mit erhabener Schrift.
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