Kaum bekannt ist, dass man früher im Deutschen nicht nur
der Mund, sondern ebenso
die Mund sagte. Dabei ist unklar, woher das Wort
der Mund, das ahd.
mund/munt und gotisch
munþs „Mund (als Körperteil)“ hieß, ursprünglich stammt.
Lat.
mentum „Kinn“,
kymrisch
mant „Kinnlade“ oder aber die
idg.
Wurzel
*menth– „kauen, Gebiss, Mund“ werden als mögliche Herkunftsvarianten genannt. Von
der Mund abgeleitet ist das Adjektiv
mündlich und die Wendung
von Mund zu Mund „mündlich weitererzählt“. Etymologisch besser erschlossen ist das veraltete Substantiv
die Mund bzw.
Munt, das mit dem lat. Wort
manus „Hand“ verwandt ist. Auch die
germ.
Form
*mundo bedeutete „Hand“, doch bereits das
ahd.
und
mhd.
munt wurde übertragen im Sinne von „Schutz“ gebraucht (wegen der Hand, die man schützend über jemanden hält). Heute findet sich das Wort nur noch in Ableitungen: Ein
Vormund (aus ahd.
foramundo „Beschützer, Fürsprecher“) übernimmt die rechtliche Verantwortung für einen anderen, dazu ist das Verb
bevormunden „nicht selbstständig entscheiden lassen“ gebildet. Ein
Mündel ist ein „unter die rechtliche Verantwortung eines anderen Gestellter“, und
mündig war man ursprünglich, wenn man „für seinen eigenen Schutz sorgen konnte“.