Lexikon

Eigentum

Verfassungsrecht
über das Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts hinaus auch die Herrschaft über Vermögensrechte aller Art; in diesem Umfang schon durch die Weimarer Verfassung (Art. 153), jetzt durch das GG und früher mit Ausnahme des besonderen Bestimmungen unterworfenen Eigentums an Produktionsmitteln (Fabriken, Maschinen, Grund und Boden) auch durch die DDR-Verfassung als Grundrecht garantiert. Auch in der Bundesrepublik Deutschland steht das Eigentum an Produktionsmitteln unter einem Gesetzesvorbehalt (Art. 15 GG).
In Österreich Eigentumsgarantie durch Art. 5 Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 und Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Enteignung, Sozialisierung, Volkseigentum.
Das Wort „Plankton“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „das Umherirrende, Umhergetriebene“.
Wissenschaft

Herrscher der Meere

Im Meer sind die Kleinsten die Größten. Die Grundlage allen Lebens im Meer ist das Plankton. Und der König der Meerestiere ist nicht der Weiße Hai. Von TIM SCHRÖDER Wer an Land als Tier dominiert, ist meist größer, schneller oder stärker. Im Meer ist das anders. Der wahre Herrscher der Ozeane ist das Phytoplankton – […]

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Parasiten
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Warm und feucht

In den Nasenhöhlen von Robben und Huftieren fühlen sich Parasiten besonders wohl. von BETTINA WURCHE An einem eisigen Strand der Antarktischen Halbinsel liegt ein junger Südlicher See-Elefant und ruht. Auf einmal niest er – der weiße Schleim fliegt meterweit. Die Erklärung für diesen seltsamen Schnupfen sind winzige Milben in...

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