Lexikon
Eigentum
Verfassungsrecht
über das Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts hinaus auch die Herrschaft über Vermögensrechte aller Art; in diesem Umfang schon durch die Weimarer Verfassung (Art. 153), jetzt durch das GG und früher mit Ausnahme des besonderen Bestimmungen unterworfenen Eigentums an Produktionsmitteln (Fabriken, Maschinen, Grund und Boden) auch durch die DDR-Verfassung als Grundrecht garantiert. Auch in der Bundesrepublik Deutschland steht das Eigentum an Produktionsmitteln unter einem Gesetzesvorbehalt (Art. 15 GG).
In Österreich Eigentumsgarantie durch Art. 5 Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 und Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Enteignung, Sozialisierung, Volkseigentum.
Wissenschaft
»Dieser Perspektivwechsel ist längst überfällig«
Julia Sacher und Jellina Prinsen erforschen, wie sich hormonelle Schwankungen auf die Herz- und Gehirngesundheit von Frauen auswirken. Das Gespräch führte ALINA WOLF Prof. Julia Sacher, hat der Menstruationszyklus einen messbaren Einfluss auf das Gehirn? Sacher: Ja. Studien zeigen, dass hormonelle Veränderungen im Zyklusverlauf...
Wissenschaft
3D-Druck direkt im Körper
Ein Implantat aus dem 3D-Drucker, ganz ohne Operation? Eine neue Technologie soll es möglich machen, biokompatible Materialien direkt im Körper zu drucken. Die erforderliche Tinte wird dafür an den gewünschten Einsatzort des Implantats gespritzt und anschließend per Ultraschall aktiviert und verfestigt. Auf diese Weise sollen...