Lexikon

Eigentum

Verfassungsrecht
über das Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts hinaus auch die Herrschaft über Vermögensrechte aller Art; in diesem Umfang schon durch die Weimarer Verfassung (Art. 153), jetzt durch das GG und früher mit Ausnahme des besonderen Bestimmungen unterworfenen Eigentums an Produktionsmitteln (Fabriken, Maschinen, Grund und Boden) auch durch die DDR-Verfassung als Grundrecht garantiert. Auch in der Bundesrepublik Deutschland steht das Eigentum an Produktionsmitteln unter einem Gesetzesvorbehalt (Art. 15 GG).
In Österreich Eigentumsgarantie durch Art. 5 Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 und Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Enteignung, Sozialisierung, Volkseigentum.
Wissenschaft

Zirkumgalaktisches Wetter: bewölkt und windig

Zwischen Galaxien gibt es riesige Mengen an Gas. Es zeigt eine erstaunliche Dynamik. Neue Beobachtungsmethoden enthüllen Eigenschaften dieser lange Zeit kaum bekannten Vorgänge. von DIRK EIDEMÜLLER Fotos von Galaxien zählen zu den schönsten Bildern, welche die Naturwissenschaft zu bieten hat. Sie vermitteln einen Eindruck von der...

Wissenschaft

Urzeit-Raubtier aus Namibia

Mehr als 40 Millionen Jahre vor den ersten Dinosauriern lebte ein furchteinflößendes Raubtier in kalten, sumpfigen Gewässern: In Namibia haben Forschende Fossilien eines etwa 2,50 Meter großen, salamanderartigen Urzeitwesens entdeckt, dessen flacher Schädel mit kräftigen Reißzähnen bestückt war. Der Fund ist gleich in mehrfacher...