Lexikon
Erfüllung
Recht
Leistung des geschuldeten Gegenstands (z. B. Zahlung). Durch die Erfüllung erlischt das Schuldverhältnis; ebenso, wenn der Gläubiger eine andere Leistung als Erfüllung annimmt (sog. Annahme oder Leistung an Erfüllungs Statt) (§§ 362 ff. BGB). Ähnlich in
Österreich
(§§ 1412 ff. ABGB) und in der Schweiz
(Art. 68 ff. OR).
Wissenschaft
Mehr als eine Quelle grünen Stroms
Deutsche Wissenschaftler erforschen, wie sich Biogas umweltfreundlicher erzeugen und besser nutzen lässt als bisher. von TIM SCHRÖDER Es ist noch nicht allzu lange her, da wurde das Biogas viel gepriesen. Ernteabfälle oder Gülle zu vergären, um daraus einen Brennstoff zu machen, das galt als hundertprozentig „öko“. Die...
Wissenschaft
Einzelgänger-Planeten auf der Spur
Sie besitzen planetenähnliche Masse, sind aber nicht an einen Stern gebunden: Das Webb-Teleskop hat sechs neue „Rogue”-Planeten in einem galaktischen Nebel aufgespürt, die Hinweise auf mögliche Bildungsprozesse dieser mysteriösen Einzelgänger-Planeten liefern. Es zeichnet sich demnach ab, dass Himmelskörper, die fünfmal größer...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Meinung ohne Ahnung
Wasserstoff im Rohr
Weißt du, wie viel Sternlein stehen?
Bei Fieber hilft Wärme
Feuerfester Wald
Lebensfreundliche Nachbarwelt