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Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen in der Bundesrepublik

Die nackten Zahlen überdecken das Grauen. Denn wer macht sich schon klar, dass und was für tragische Einzelschicksale hinter den vielstelligen Angaben stecken? Bis 1950 kamen rund 12 Millionen als Flüchtlinge nach Restdeutschland, davon 7,3 Millionen aus den Ostgebieten, 620 000 aus Polen, 420 000 aus der UdSSR, 640 000 aus Rumänien, Ungarn und Jugoslawien und 3 Millionen aus der Tschechoslowakei. Auf der Flucht und bei der Vertreibung verloren mindestens 2,3 Millionen Menschen ihr Leben.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Rechtsstatus der Vertriebenen mit Gesetz vom 19.5.1953 geregelt. Ihre langwierige Integration in die Gesellschaft und Wirtschaft gelang letztlich dank hoher Leistungsbereitschaft ihrerseits sowie staatlicher Anerkennung und Förderung, unter anderem durch das Lastenausgleichsgesetz vom 14.8.1952. Es sorgte für Entschädigung derjenigen, die von Krieg und Kriegsfolgen besonders schwer getroffen worden waren, insbesondere also für die Menschen aus dem Osten. Sie organisierten sich in den Vertriebenenverbänden, die sich 1950 eine „Charta der Heimatvertriebenen“ gaben. Darin verzichteten sie ausdrücklich auf Vergeltung für das ihnen angetane Unrecht und auf jegliche Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen wie beispielsweise Entschädigungen für beschlagnahmtes Eigentum.

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