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28. Februar 1901  -  Die zweite Kammer des hessischen ...

Die zweite Kammer des hessischen Parlaments fordert von der Landesregierung, auch den im Staatsdienst beschäftigten Arbeitern das Recht auf Koalitionsfreiheit (d. h. gewerkschaftliche Organisation) zu gewähren. Zugleich billigt sie einen Antrag, mit dem eine statistische Aufstellung über die landesüblichen Höchst- und Mindestlöhne verlangt wird.

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