Lexikon

Adjudikation

Völkerrecht
die Zuerkennung von Gebieten durch Entscheidungen internationaler Gerichte, Schiedsgerichte, Vergleichskommissionen u. a., als Abschluss eines streitigen Verfahrens. Dabei kann es sich um die territoriale Zugehörigkeit aufgrund der bestehenden Rechtslage handeln (feststellendes Urteil) oder um eine dem Entscheidungsorgan überlassene Ermessensregelung (gestaltendes Urteil).
Unter Adjudikation im weiteren Sinn versteht man die territoriale Neuordnung durch die großen Friedensschlüsse und Konferenzen: Wiener Kongress 1815, Berliner Kongress 1878, Pariser Verträge 1919, Friedensverträge von 1947.
Der Bucklige Tiefsee-Anglerfisch (Melanocetus johnsonii) lebt in mehr als 300 Metern Tiefe. Nur die Weibchen erreichen eine stattliche Größe, die Männchen werden nur wenige Zentimeter lang.
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