Lexikon

Arbeitgeber

jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist. Der Arbeitgeber ist Partner des Arbeitsvertrags; er hat Anspruch auf die Dienste und ist Schuldner des Lohnanspruchs; er hat das sog. Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer. Für das Weisungsrecht sind gleichgestellt die gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers, z. B. Vorstandsmitglieder einer AG.
Tarantel-Nebel
Wissenschaft

Stille Sternentode

Schwere Sterne können zu einem Schwarzen Loch kollabieren, ohne sich durch eine Supernova-Explosion bemerkbar zu machen. Nun gibt es eine Methode, solche Ereignisse zu erforschen. von DIRK EIDEMÜLLER Schwarze Löcher gehören zu den erstaunlichsten Objekten im Universum. Gemäß der Allgemeinen Relativitätstheorie kann eine...

HIV
Wissenschaft

Warum HIV-Medikamente nicht immer vollständig wirken

HIV ist bis heute nicht heilbar, lässt sich jedoch dank antiretroviraler Medikamente meist gut in Schach halten. Bei dauerhafter Therapie sinkt die Viruslast bei den meisten Patienten bis unter die Nachweisgrenze. Manche Infizierte weisen jedoch trotz der Behandlung noch geringe Spuren von Virus-RNA im Blut auf. Eine Studie ist...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon