Lexikon
Bekanntmachung
Strafrecht
öffentliche Bekanntmachung von Strafurteilenals Nebenstrafe und Genugtuung für den Verletzten möglich bei der falschen Anschuldigung (§ 165 StGB) und bei einer öffentlichen oder durch Verbreitung von Schriften u. Ä. begangenen Beleidigung (§ 200 StGB).
Wissenschaft
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