Lexikon
Bündnis
Allianzvertraglich vereinbartes Verhalten mehrerer Staaten im Konfliktfall; Beispiele: Dreibund (Deutschland–Österreich–Italien) 1882, Entente cordiale der späteren Alliierten des 1. Weltkriegs 1908, Achse Berlin–Rom–Tokyo im 2. Weltkrieg. In der Nachkriegszeit ist „Bündnis“ auch zunehmend die Bezeichnung für die vereinbarte und organisierte dauernde militärische Zusammenarbeit; im kommunistischen Sprachgebrauch auch Bezeichnung für die organisierte politische Zusammenarbeit verschiedener Klassen. Von den Bündnissen zu unterscheiden sind die Verträge über kollektive Sicherheit, aufgrund deren die Staaten sich gegenseitig verpflichten, dem jeweils Angegriffenen zu Hilfe zu kommen. Die stärkste Form des Bündnisses ist die Militärallianz.
Als Defensiv-Bündnisse wurden die westlichen Verteidigungssysteme eingerichtet: Nordatlantikpakt (NATO) vom 4. 4. 1949, SEATO (South East Asia Treaty Organization) und ANZUS-Pakt (Australien, Neuseeland, USA). – Auf der Seite des Ostblocks war das ursprünglich bilaterale Bündnissystem der Sowjetunion mit den europäischen Volksdemokratien in das sog. Warschauer-Pakt-System (Vertrag vom 14. 5. 1955; Organisation 1991 aufgelöst) umgewandelt worden. Zwischen beiden Bündnisblöcken bestand in Europa und außerhalb der Bereich der „bündnisfreien“ Staaten.

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