Lexikon
deutsch-polnische Verträge
Warschauer Vertrag 1970
Im Warschauer Vertrag vom 7. 12. 1970 stellten die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen übereinstimmend fest, dass die Oder-Neiße-Linie die westliche Staatsgrenze Polens bilde und dass sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche hätten und solche auch in Zukunft nicht erheben würden. In den Verhandlungen hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie nur für die (damalige) Bundesrepublik handeln, ein wieder vereinigtes Deutschland also nicht binden könne.
- Einleitung
- Görlitzer Abkommen
- Warschauer Vertrag 1970
- Warschauer Vertrag 1990
- Bonner Vertrag
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