Lexikon
deutsch-polnische Verträge
Warschauer Vertrag 1970
Im Warschauer Vertrag vom 7. 12. 1970 stellten die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen übereinstimmend fest, dass die Oder-Neiße-Linie die westliche Staatsgrenze Polens bilde und dass sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche hätten und solche auch in Zukunft nicht erheben würden. In den Verhandlungen hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie nur für die (damalige) Bundesrepublik handeln, ein wieder vereinigtes Deutschland also nicht binden könne.
- Einleitung
- Görlitzer Abkommen
- Warschauer Vertrag 1970
- Warschauer Vertrag 1990
- Bonner Vertrag
Wissenschaft
Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome
Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...
Wissenschaft
„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig
Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...
