Lexikon
deutsch-polnische Verträge
Warschauer Vertrag 1970
Im Warschauer Vertrag vom 7. 12. 1970 stellten die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen übereinstimmend fest, dass die Oder-Neiße-Linie die westliche Staatsgrenze Polens bilde und dass sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche hätten und solche auch in Zukunft nicht erheben würden. In den Verhandlungen hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie nur für die (damalige) Bundesrepublik handeln, ein wieder vereinigtes Deutschland also nicht binden könne.
- Einleitung
- Görlitzer Abkommen
- Warschauer Vertrag 1970
- Warschauer Vertrag 1990
- Bonner Vertrag
Wissenschaft
Einbrechen im Dienste der Wissenschaft
Ein Freiburger Kriminologen-Team schickt echte Einbrecher auf virtuelle Beutetour, um bei der Tat live über die Schulter blicken zu können. von ROLF HEßBRÜGGE und SALOME BERBLINGER Es ist dunkel, und nur hinter wenigen Fenstern brennt Licht. Ich gehe langsam die Straße entlang, vorbei an Einfamilienhäusern mit Backsteinfassade....
Wissenschaft
Das Standardmodell
Idealerweise genügen sechs Parameter, um die Entwicklung des Universums zu beschreiben. Vielleicht ist das zu schön, um wahr zu sein? von RÜDIGER VAAS Das Universum ist kein Forschungsgegenstand wie jeder andere. Denn wir können es nicht als Ganzes und von außen betrachten. Wir sind mittendrin und sehen nur einen räumlich wie...
