Lexikon

deutsch-polnische Verträge

Warschauer Vertrag 1990

Im Warschauer Vertrag vom 14. 11. 1990, der nach der Wiedervereinigung Deutschlands geschlossen wurde, bestätigten die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen unter Bezugnahme auf die beiden früheren Verträge die zwischen ihnen bestehende Grenze und erklärten, dass sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche hätten und solche auch in Zukunft nicht erheben würden.
  1. Einleitung
  2. Görlitzer Abkommen
  3. Warschauer Vertrag 1970
  4. Warschauer Vertrag 1990
  5. Bonner Vertrag

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