Lexikon
d’Hondt’sches Verfahren
eine nach dem Belgier V. d’Hondt (* 1841, † 1901) benannte Methode zur Umsetzung von Wählerstimmen in Mandate, in der Bundesrepublik Deutschland bis 1983 in Gebrauch. Diese Methode gehört zu den Divisorenverfahren, die darauf beruhen, dass die für die Parteien abgegebenen Stimmen durch bestimmte, fortlaufende Zahlenreihen (beim d’Hondt’schen Verfahren: durch die Zahlen 1, 2, 3, 4 usw.) geteilt werden und die Mandate nach den Höchstzahlen, d. h. nach der Größe der jeweils entstandenen Quotienten, auf die Parteien verteilt werden. Im Gegensatz zu den Wahlzahlverfahren ermöglichen sie die Vergabe aller Mandate in einem einzigen Rechengang. Wahlsystem.
Wissenschaft
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Auf der Suche nach Antworten auf die wirklich großen Fragen passiert es oft, dass verschiede Theorien miteinander wetteifern. Wetteifern deswegen, weil sie nach klarem Entweder-oder-Schema vermeintlich nicht unter einen Hut zu bringen sind. Dabei lassen große Fragen gerade in der Biologie häufig auch mehrere Antworten...
Wissenschaft
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