Lexikon

geistliche Fürstentümer

im Hl. Römischen Reich die Territorien der reichsunmittelbaren geistlichen Fürsten: aller Erzbischöfe, der meisten Bischöfe, vieler Äbte und Äbtissinnen von Reichsklöstern und -stiften sowie einzelner Pröpste von Reichsstiften. Die geistlichen Fürstentümer waren zur Zeit der Ottonen und Salier die stärkste Stütze der Königsmacht (ottonisch-salisches Reichskirchensystem). Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer säkularisiert, bis auf das Bistum Aschaffenburg-Regensburg des Fürstprimas K. T. von Dalberg (erst 1810).
Lichtstrahlen und kleine Lichtpunkte strahlen aus einer Faseroptik in dunklem Hintergrund.
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Licht im Chip

Laserpulse in Glasfasern bringen das schnelle Internet ins Haus. Künftig sollen auch Schaltkreise in Computern Licht nutzen. Dazu müssen sie völlig anders funktionieren als die Bausteine herkömmlicher Elektronik. von ANDREAS THOSS Der Datendurchsatz im Internet hat sich in den letzten Jahren rasch entwickelt: Nach Angaben des...

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„Urpferd“ war gar kein Pferd

Eine Stammbaumanalyse mithilfe von Fossilien liefert überraschende neue Einblicke in die Evolution von Pferden und verwandten Huftieren vor rund 55 Millionen Jahren. Demnach war das bislang als „Urpferd“ geltende Hyracotherium nicht so eng mit Pferden verwandt wie gedacht. Zudem zeigte sich, dass der älteste gemeinsame Vorfahre...

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