Lexikon
geistliche Fürstentümer
im Hl. Römischen Reich die Territorien der reichsunmittelbaren geistlichen Fürsten: aller Erzbischöfe, der meisten Bischöfe, vieler Äbte und Äbtissinnen von Reichsklöstern und -stiften sowie einzelner Pröpste von Reichsstiften. Die geistlichen Fürstentümer waren zur Zeit der Ottonen und Salier die stärkste Stütze der Königsmacht (ottonisch-salisches Reichskirchensystem). Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer säkularisiert, bis auf das Bistum Aschaffenburg-Regensburg des Fürstprimas K. T. von Dalberg (erst 1810).
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