Lexikon

genehmigtes Kapitl

Betrag, bis zu dem der Vorstand einer Aktiengesellschaft das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen erhöhen kann; bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals und gilt für höchstens fünf Jahre. Dieses genehmigte Kapital darf die Hälfte des vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten; es muss in die Satzung aufgenommen werden. Die Kapitalerhöhung mit Hilfe des genehmigten Kapitals wird gewählt, wenn der Vorstand den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung kurzfristig bestimmen will (z. B. in Anpassung an die Börsenlage), ohne vorher eine Hauptversammlung einberufen zu müssen.
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Taktgeber Mond

Der Mond bewegt nicht nur die Wassermassen der Meere. Auch viele Meeresbewohner richten sich nach ihm aus. Von Wiebke Pfohl Es ist der 11. Oktober 1492, Christoph Kolumbus und seine Mannschaft von der Santa Maria beobachten ein Phänomen, das Forschende erst Jahrhunderte später aufklären werden. Gegen 10 Uhr abends, vier Stunden...

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Körperabwehr gegen Krebs

Immuntherapien sind die neue tragende Säule der Krebsmedizin. Bei manchen Patienten vollbringen sie wahre Wunder, bei anderen verfehlen sie ihre Wirkung. Warum? von SUSANNE DONNER Bei der Vorstellung kann einem mulmig zumute werden: Tag für Tag entstehen in jedem von uns Krebszellen. „Hundertfach. Es ist etwas ganz Normales“,...

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