Lexikon
Operatiọnsgebiet
Völkerrecht
im Fall eines bewaffneten Konflikts das Gebiet, in dem nach Völkerrecht Kampfhandlungen gesetzt werden dürfen u. tatsächlich auch stattfinden (Gegensatz: neutrales oder befriedetes Gebiet). Vielfach wird zwischen dem Kampfgebiet u. dem O. i. e. S. unterschieden: Das O. erscheint dann als das Gebiet, in dem keine Kampfhandlungen stattfinden, Kampfhandlungen jedoch – da die hier bestehenden Einrichtungen der Kriegführung des Gegners dienen oder dienen könnten – gesetzt werden können, soweit sie nicht wesensnotwendig Nichtkombattanten gefährden oder völkerrechtlich geschützte zivile Einrichtungen treffen.
Wissenschaft
Dem Sand auf der Spur
Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.
Der Beitrag Dem Sand auf der Spur erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Unterschätzte Intelligenz
Studien zu Oktopussen und Krebsen zeigen: Auch wirbellose Tiere sind schlau – und empfindsam. von BETTINA WURCHE Im schlammigen Meeresboden gräbt ein Oktopus eine Kokosnussschale aus, klemmt sie sich unter die Arme und marschiert davon. Als er eine zweite Schale findet, setzt er sich hinein und zieht die andere als Dach über sich...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Neues Recycling-Verfahren für Kunststoffe
Frag die Oma
Das Rätsel um den Ursprung
Die große Lücke
Heute Übeltäter, morgen Held
Streit um gesunde Ernährung