Lexikon
Operatiọnsgebiet
Völkerrecht
im Fall eines bewaffneten Konflikts das Gebiet, in dem nach Völkerrecht Kampfhandlungen gesetzt werden dürfen u. tatsächlich auch stattfinden (Gegensatz: neutrales oder befriedetes Gebiet). Vielfach wird zwischen dem Kampfgebiet u. dem O. i. e. S. unterschieden: Das O. erscheint dann als das Gebiet, in dem keine Kampfhandlungen stattfinden, Kampfhandlungen jedoch – da die hier bestehenden Einrichtungen der Kriegführung des Gegners dienen oder dienen könnten – gesetzt werden können, soweit sie nicht wesensnotwendig Nichtkombattanten gefährden oder völkerrechtlich geschützte zivile Einrichtungen treffen.

Wissenschaft
Erde zu Erde
Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....

Wissenschaft
Kampf dem Krach im Meer
Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...