Lexikon
Tschechische Republik
Bildung
Die neunjährige Grundschulzeit ist für Kinder vom 6. bis 15. Lebensjahr Pflicht. In den Klassen 1–5 werden alle Fächer durch den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin erteilt, ab Klasse 6 ist das Lehrpersonal fachlich spezialisiert. Fremdsprachen werden ab Klasse 5 unterrichtet, bevorzugt Englisch, Französisch oder Deutsch. Nach der Grundschule kann eine Berufsfachschule oder – jeweils nach Aufnahmeprüfung – eine Fachoberschule oder ein Gymnasium besucht werden. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien hat sich seit 1989 um fast ein Drittel erhöht. Auch sind seitdem wieder private und Konfessionsschulen zugelassen, die Gründung privater Fachhochschulen und Universitäten ist nach dem Hochschulgesetz von 1998 zulässig. Der Hochschulzugang wird über Aufnahmeprüfungen geregelt. Unter den 24 Universitäten ist die berühmteste die schon 1348 gegründete Karls-Universität (auch Carolina) in Prag, die älteste Universität Mitteleuropas.
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