Lexikon

Verwandtschaft

Recht
Verwandtschaft ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland nur die Blutsverwandtschaft infolge Abstammung von gemeinsamen Voreltern(-teilen). Keine Verwandtschaft besteht daher zwischen Ehegatten als solchen; durch die Heirat wird dagegen die Schwägerschaft vermittelt. Verwandtschaft in direkter oder gerader Linie besteht zwischen Abkömmlingen (auch durch Adoption) und Voreltern, Verwandtschaft in der Seitenlinie zwischen den Abkömmlingen gemeinsamer Voreltern, Verwandtschaft in aufsteigender oder absteigender Linie zwischen Abkömmlingen und Vorfahren bzw. umgekehrt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten; Geschwister sind Verwandte 2. Grades oder Verwandte 1. Grades der Seitenlinie. Nahe Verwandtschaft ist ein Hindernis für die Eheschließung.
Das Recht der Verwandtschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland in §§ 15891772 BGB geregelt, in Österreich hauptsächlich in §§ 40 ff. ABGB, in der Schweiz in Art. 252358 ZGB.
Herztod, Herzstillstand
Wissenschaft

Plötzlich und unerwartet

So schicksalhaft und unvermeidbar, wie der plötzliche Herztod scheint, ist er nicht. Meist geht dem dramatischen Ereignis eine unerkannte oder unbeachtete Erkrankung des Herzens voraus. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Die Kinder von der Musikschule abholen, noch schnell in den Supermarkt und bloß nicht vergessen, den Hund...

Bei den weiß eingezeichneten Oberflächenströmungen ist der Golfstrom erkennbar.
Wissenschaft

Der Ozean und das Weltklima

Die Erwärmung der Meere verändert das Klima der Erde. Die Ozeane sind wichtig für die globale Klimaregulation. Sie sind der größte CO₂-Speicher der Welt. Von RAINER KURLEMANN Menschen, die an der Küste wohnen, kennen die Wirkung des Wassers auf ihr regionales Wetter. Und für die meisten Klimazonen der Welt gilt: In Meeresnähe...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon