Lexikon
wilde Ehe
Ehe ohne Trauschein; eheähnliche Gemeinschaft; nicht eheliche Lebensgemeinschaftfrüher auch Konkubinat, umgangssprachliche Bezeichnung für das ohne förmliche Eheschließung auf längere Zeit abgestellte Zusammenleben von Mann und Frau auf der Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgestaltung. Die wilde Ehe hat heute fast die Wirkungen einer gültigen Ehe erreicht. So begründet sie seit 1998 einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, ferner können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder begründen. Restriktivere Bestimmungen bestehen im Renten- und Sozialhilferecht.
Wissenschaft
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Lange haben falsche Planeten dem System von Barnards Stern einen zweifelhaften Ruf beschert. Nun melden die Astronomen dort erneut Exemplare. Sind sie real? Und wie lebensfreundlich könnten sie sein? von THORSTEN DAMBECK Falls es eines Tages Menschen gelingt, die riesigen Distanzen zu den Sternen zu überwinden, so werden sie wohl...
Wissenschaft
Frag die Oma
Es gibt nur eine gute Handvoll Säugetiere, bei denen Weibchen nach der Geburt ihres letzten Jungtieres noch lange leben. Von Juliette Irmer Die Menopause ist eine biologische Rarität, die Wissenschaftler seit Jahren Kopfzerbrechen bereitet. Nach heutigem Wissensstand durchlaufen nur sechs von rund 6.000 Säugetierarten das...
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