Lexikon

wilde Ehe

Ehe ohne Trauschein; eheähnliche Gemeinschaft; nicht eheliche Lebensgemeinschaft
früher auch Konkubinat, umgangssprachliche Bezeichnung für das ohne förmliche Eheschließung auf längere Zeit abgestellte Zusammenleben von Mann und Frau auf der Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgestaltung. Die wilde Ehe hat heute fast die Wirkungen einer gültigen Ehe erreicht. So begründet sie seit 1998 einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, ferner können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder begründen. Restriktivere Bestimmungen bestehen im Renten- und Sozialhilferecht.
sciencebusters_02.jpg
Wissenschaft

Lunarer Begleitservice

Wie viele Monde hat die Erde? Einen! Und zwar: den Mond. Danke fürs Lesen, das warʼs für dieses Mal. Wir sind ein wenig im Stress und mehr Zeit war diesen Monat nicht für die Kolumne.  Nein, keine Sorge: Wir haben uns selbstverständlich die Zeit genommen, um wie gewohnt Wissenschaft zu präsentieren. Und die eingangs gestellte...

Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
Wissenschaft

Abgenabelt

Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.

Der Beitrag Abgenabelt erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon