Lexikon
wilde Ehe
Ehe ohne Trauschein; eheähnliche Gemeinschaft; nicht eheliche Lebensgemeinschaftfrüher auch Konkubinat, umgangssprachliche Bezeichnung für das ohne förmliche Eheschließung auf längere Zeit abgestellte Zusammenleben von Mann und Frau auf der Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgestaltung. Die wilde Ehe hat heute fast die Wirkungen einer gültigen Ehe erreicht. So begründet sie seit 1998 einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, ferner können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder begründen. Restriktivere Bestimmungen bestehen im Renten- und Sozialhilferecht.

Wissenschaft
Die Sonderlinge
Sie unterscheiden sich grundlegend von allen anderen elektrochemischen Energiespeichern: Redox-Flow-Batterien. Forscher arbeiten daran, sie preiswerter und nachhaltiger zu machen. von FRANK FRICK Der Forschungsbericht von Lawrence Thaller beginnt recht unspektakulär: Für Systeme zu einer dezentralen Stromversorgung, die entweder...

Wissenschaft
Jagdgemeinschaft aus Oktopus und Fischen
Eigentlich gelten Große Blaue Kraken als Einzelgänger. Bei der Jagd jedoch führen sie artübergreifende Teams an, um versteckte Beute zu finden. Das haben Forschende nun mit Hilfe von Unterwasseraufnahmen im Roten Meer beobachtet. Demnach führen Fische verschiedener Arten den Oktopus zu nahrhaftem, aber schwer zugänglichem Futter...