Lexikon

wilde Ehe

Ehe ohne Trauschein; eheähnliche Gemeinschaft; nicht eheliche Lebensgemeinschaft
früher auch Konkubinat, umgangssprachliche Bezeichnung für das ohne förmliche Eheschließung auf längere Zeit abgestellte Zusammenleben von Mann und Frau auf der Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgestaltung. Die wilde Ehe hat heute fast die Wirkungen einer gültigen Ehe erreicht. So begründet sie seit 1998 einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, ferner können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder begründen. Restriktivere Bestimmungen bestehen im Renten- und Sozialhilferecht.
Digitaler Mensch mit leuchtendem Kopf und Smartphone, das einen Lichtstrahl aussendet.
Wissenschaft

Metaatome statt Linsen

Dank sogenannter Metalinsen lassen sich Optiken vollkommen neu aufbauen sowie kompakter und günstiger herstellen. Künftig könnten sie etwa die Kamera-module in Smartphones ersetzen. von MICHAEL VOGEL In einem Smartphone stecken Dinge, deren Bedeutung vielen Menschen gar nicht bewusst ist. Dazu gehört in manchen Handy-Modellen...

Mikroroboter
Wissenschaft

Kleinster autonomer Roboter ist kaum größer als eine Zelle

Er ist mit bloßem Auge kaum sichtbar, aber erstaunlich leistungsfähig: Forschende haben einen autonomen Mikroroboter entwickelt, der seine Umgebung selbstständig wahrnehmen und darauf reagieren kann. Angetrieben und programmiert wird er mit Hilfe von Licht, gesteuert von einem winzigen Mini-Computer. Die Winzlinge lassen sich...

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