Lexikon
wilde Ehe
Ehe ohne Trauschein; eheähnliche Gemeinschaft; nicht eheliche Lebensgemeinschaftfrüher auch Konkubinat, umgangssprachliche Bezeichnung für das ohne förmliche Eheschließung auf längere Zeit abgestellte Zusammenleben von Mann und Frau auf der Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgestaltung. Die wilde Ehe hat heute fast die Wirkungen einer gültigen Ehe erreicht. So begründet sie seit 1998 einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, ferner können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder begründen. Restriktivere Bestimmungen bestehen im Renten- und Sozialhilferecht.
Wissenschaft
Rettung für kostbare Wracks
Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...
Wissenschaft
Das Pangenom des Menschen
Ein internationales Forscherteam hat einen neuen digitalen Datensatz unseres Erbguts vorgestellt. von RAINER KURLEMANN Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist eine Mammutaufgabe. Sie wird viele Generationen von Wissenschaftlern beschäftigen. Doch es geht voran. Ein internationales Team aus 119 Forschern hat im Mai 2023...
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