Lexikon
wilde Ehe
Ehe ohne Trauschein; eheähnliche Gemeinschaft; nicht eheliche Lebensgemeinschaftfrüher auch Konkubinat, umgangssprachliche Bezeichnung für das ohne förmliche Eheschließung auf längere Zeit abgestellte Zusammenleben von Mann und Frau auf der Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgestaltung. Die wilde Ehe hat heute fast die Wirkungen einer gültigen Ehe erreicht. So begründet sie seit 1998 einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, ferner können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder begründen. Restriktivere Bestimmungen bestehen im Renten- und Sozialhilferecht.
Wissenschaft
Heilung im Takt der Natur
Berücksichtigen Ärzte biologische Körperabläufe zu bestimmten Zeiten des Tages, erhöht dies oft die Wirksamkeit von Medikamenten und Therapien. Text: JÜRGEN BRATER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Sich den Kopf anzuschlagen, ist bestimmt kein Vergnügen. Aber wenn es trotz aller Vorsicht doch einmal passiert, dann am...
Wissenschaft
Seltsame Quantenrealität
Die Quantenphysik ist nur schwer mit unseren Verständnis der Realität in Einklang zu bringen. Denn sie erlaubt es kleinen Teilchen, Dinge zu tun, die uns nach all unseren Erfahrungen eigentlich unmöglich erschienen. Das macht die Quantenrealität in der Tat sehr seltsam. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Quantenmechanik...
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