Lexikon

wilde Ehe

Ehe ohne Trauschein; eheähnliche Gemeinschaft; nicht eheliche Lebensgemeinschaft
früher auch Konkubinat, umgangssprachliche Bezeichnung für das ohne förmliche Eheschließung auf längere Zeit abgestellte Zusammenleben von Mann und Frau auf der Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgestaltung. Die wilde Ehe hat heute fast die Wirkungen einer gültigen Ehe erreicht. So begründet sie seit 1998 einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, ferner können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder begründen. Restriktivere Bestimmungen bestehen im Renten- und Sozialhilferecht.
Nahaufnahme einer Biene auf Wabenoberfläche.
Wissenschaft

Schlaf tut not

Neurowissenschaftler ergründen an Bienen, Fischen und Würmern, was während des Schlafs im Gehirn passiert. von TIM SCHRÖDER Schlafen ist lebensgefährlich. Denn wer schläft, kann nicht vor Feinden flüchten. Und doch ist Schlaf offenbar so wichtig, dass er sich früh in der Entwicklungsgeschichte etabliert hat, denn so gut wie alle...

Wissenschaft

Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten

Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...

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