Lexikon

wilde Ehe

Ehe ohne Trauschein; eheähnliche Gemeinschaft; nicht eheliche Lebensgemeinschaft
früher auch Konkubinat, umgangssprachliche Bezeichnung für das ohne förmliche Eheschließung auf längere Zeit abgestellte Zusammenleben von Mann und Frau auf der Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgestaltung. Die wilde Ehe hat heute fast die Wirkungen einer gültigen Ehe erreicht. So begründet sie seit 1998 einen Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt, ferner können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder begründen. Restriktivere Bestimmungen bestehen im Renten- und Sozialhilferecht.
Stadt, grün
Wissenschaft

Die grüne Stadt von morgen

Hitze und Starkregen machen Stadtbewohnern zunehmend zu schaffen. Planer reagieren mit natürlicher Aufrüstung: bepflanzte Dächer und urbane Wälder. von HARTMUT NETZ Es ist kurz nach vier am Nachmittag des 27. Juli 2016, als die Feuerwehr für Berlin den Ausnahmezustand ausruft. Die Gewitterfront, die die Stadt am Nachmittag...

krankes Kind
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