Lexikon
Gemeinschaft
Recht
Mitberechtigung; 1. Gemeinschaft nach Bruchteilen, regelmäßige Regelung einer Gemeinschaft, nach §§741 ff. BGB stets, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist; jeder Mitberechtigte hat einen gleichen Anteil am gemeinsamen Recht, über den er frei verfügen kann; jeder Teilhaber kann jederzeit Aufhebung der Gemeinschaft verlangen; 2. Gemeinschaft zur gesamten Hand: Gesamthand.
Wissenschaft
Willkommen in Absurdistan
Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...
Wissenschaft
Wer ist der bessere Möbelschlepper – Mensch oder Ameise?
Ameisen sind für ihr kollektives, koordiniertes Trageverhalten und ihre Intelligenz bekannt. Aber sind sie einzeln oder in der Gruppe schlauer? Das haben Forscher in einem Experiment getestet. Demnach finden Ameisen als Kollektiv bessere Lösungen für ein Problem als alleine. Sie manövrieren einen sperrigen Gegenstand effektiver...