Lexikon
Verwandtschaft
Recht
Verwandtschaft ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland nur die Blutsverwandtschaft infolge Abstammung von gemeinsamen Voreltern(-teilen). Keine Verwandtschaft besteht daher zwischen Ehegatten als solchen; durch die Heirat wird dagegen die Schwägerschaft vermittelt. Verwandtschaft in direkter oder gerader Linie besteht zwischen Abkömmlingen (auch durch Adoption) und Voreltern, Verwandtschaft in der Seitenlinie zwischen den Abkömmlingen gemeinsamer Voreltern, Verwandtschaft in aufsteigender oder absteigender Linie zwischen Abkömmlingen und Vorfahren bzw. umgekehrt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten; Geschwister sind Verwandte 2. Grades oder Verwandte 1. Grades der Seitenlinie. Nahe Verwandtschaft ist ein Hindernis für die Eheschließung.
Das Recht der Verwandtschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland in §§ 1589–1772 BGB geregelt, in Österreich hauptsächlich in §§ 40 ff. ABGB, in der Schweiz in Art. 252–358 ZGB.
Wissenschaft
Heiße Spuren
Materialien, die zugleich fest und flüssig sein können, überraschend heilsame Protein-Moleküle – und vielleicht auch Supraleiter, die elektrischen Strom bei Raumtemperatur verlustfrei leiten: Erkenntnisse aus Quantensimulationen bringen Bewegung in viele Bereiche der Forschung. von RALF BUTSCHER Fest, flüssig und gasförmig: Das...
Wissenschaft
Gesunde Mäuse mit zwei Vätern erzeugt?
Mittels Stammzellen und Gentechnik können Mäuse ohne Mutter, dafür mit zwei biologischen Vätern erzeugt werden. Nun haben Forscher die Methodik so verbessert, dass solche Mäuse länger überleben und teils sogar das Erwachsenalter erreichen. Dafür veränderten die Wissenschaftler 20 Gene mit epigenetischen DNA-Modifikationen, um...