Lexikon
Absehen von Strafe
vom StGB in bestimmten Fällen (z. B. Aussagenotstand, Eidesdelikte) oder allgemein, wenn den Täter die Folgen der Tat schwer getroffen haben und keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt ist (§ 60 StGB), vorgesehene Möglichkeit, den Täter zwar schuldig zu sprechen, jedoch keine Strafe zu verhängen.
Wissenschaft
Eine App für besseren Schlaf
Viele Menschen schlafen schlecht. Digitale Technik verspricht Abhilfe. Doch was können die Geräte leisten – und was nicht? von EVA TENZER Eine Schlaftablette genommen, die Schäfchen bis 1000 durchgezählt – und trotzdem will der Schlaf mal wieder nicht kommen? Oder er war kurz da, dauerte aber nicht lange? 45 Prozent der Menschen...
Wissenschaft
Auf der Suche nach Lebensspuren
Die NASA-Rover Perseverance und Curiosity fahnden auf dem Mars nach organischen Molekülen. Jetzt sind sie in den Sedimenten zweier Urzeit-Seen fündig geworden. von THORSTEN DAMBECK Falls jemand in ferner Zukunft eine Wanderung auf dem Mars beabsichtigen sollte, hätte Sebastian Walter von der Freien Universität Berlin eine...
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