Lexikon
Absehen von Strafe
vom StGB in bestimmten Fällen (z. B. Aussagenotstand, Eidesdelikte) oder allgemein, wenn den Täter die Folgen der Tat schwer getroffen haben und keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt ist (§ 60 StGB), vorgesehene Möglichkeit, den Täter zwar schuldig zu sprechen, jedoch keine Strafe zu verhängen.
Wissenschaft
Überraschende Nahrung eines Urvogels
Er erinnert an einen Eisvogel – doch entgegen der bisherigen Annahme fraß der kleine Longipteryx vor 120 Millionen Jahren keine Fische oder Insekten, sondern Früchte. Dies geht aus zwei Fossilien des Urvogels hervor, bei denen sich Samenkörner im Magen erhalten haben. Möglicherweise war die Entwicklung seines ungewöhnlich langen...
Wissenschaft
Leben nach dem Krebs
Die Zahl der sogenannten Cancer Survivors steigt. Doch die psychischen Folgen der Krebserkrankung beeinträchtigen die Betroffenen langfristig massiv. von DANIELA LUKAßEN-HELD In Deutschland leben rund 4,5 Millionen Menschen mit und nach einer Krebserkrankung. Mehr als 60 Prozent von ihnen sind nach Angaben des Deutschen...