Lexikon

Absehen von Strafe

vom StGB in bestimmten Fällen (z. B. Aussagenotstand, Eidesdelikte) oder allgemein, wenn den Täter die Folgen der Tat schwer getroffen haben und keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt ist (§ 60 StGB), vorgesehene Möglichkeit, den Täter zwar schuldig zu sprechen, jedoch keine Strafe zu verhängen.
Vater und Sohn spielen mit Wasserpistolen im Garten
Wissenschaft

Draußen-Zeit kann Kurzsichtigkeit vorbeugen

Wegen unseres modernen Lebensstils mit viel Zeit am Bildschirm ist Kurzsichtigkeit in den vergangenen Jahrzehnten weltweit immer häufiger geworden. Zunehmend sind davon auch Jugendliche und Kinder betroffen, die immer früher kurzsichtig werden. Doch das lässt sich verhindern, indem Kinder frühzeitig und regelmäßig Zeit im Freien...

Close_up_of_a_woman_hands_throwing_sacharine_pill_into_a_mug_sitting_on_a_couch_in_the_living_room_at_home
Wissenschaft

Süßes ohne Reue

Wer auf Zucker verzichten will, greift häufig zu Lightprodukten mit Süßstoffen. Aber sind das tatsächlich gesündere Alternativen? von CAROLIN SAGE Unsere Beziehung zu Zucker ist ambivalent. Süßspeisen sind nicht nur fester Bestandteil unserer Ernährung, sondern auch unserer Kultur. Was wäre der Advent ohne Lebkuchen und...

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