Lexikon
brennbare Flüssigkeit
Begriff der Gefahrstoffverordnung, bezeichnet einen Stoff, der bei 35 °C weder fest noch pastös ist und bei 50 °C einen Dampfdruck von 3 · 105 Pa aufweist. Die Gefahrstoffverordnung unterteilt in hoch entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 0 °C, Siedepunkt bis 35 °C), leicht entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 21 °C) und entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt zwischen 21 und 55 °C).
Wissenschaft
Moore aus Moosen
Wenn die Wiedervernässung gelingt, sind Moore Kohlenstoffsenken und wertvolle Lebensräume zugleich. von OLIVER ABRAHAM Tiefe Gräben begleiten den Weg ins Amtsvenn-Hündfelder Moor, ihren Grund bedeckt eine trockene, dunkelgrüne Schicht aus getrocknetem Moos. Ein Pegel zeigt mit frisch angetrocknetem Schlamm, dass der Wasserstand...
Wissenschaft
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser
Wer anderen vertraut, geht das Risiko ein, enttäuscht zu werden. Doch Studien belegen: Vertrauen wird vielfach belohnt. von CHRISTIAN WOLF Wir schenken einem Unbekannten im Zug Vertrauen, wenn wir ihn bitten, kurz auf unsere Tasche aufzupassen. Und hoffen dabei, dass er sich nicht mit unserem Hab und Gut aus dem Staub macht. Wir...