Lexikon

brennbare Flüssigkeit

Begriff der Gefahrstoffverordnung, bezeichnet einen Stoff, der bei 35 °C weder fest noch pastös ist und bei 50 °C einen Dampfdruck von 3 · 105 Pa aufweist. Die Gefahrstoffverordnung unterteilt in hoch entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 0 °C, Siedepunkt bis 35 °C), leicht entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 21 °C) und entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt zwischen 21 und 55 °C).
Insekten, Schädlinge
Wissenschaft

Düfte statt Pestizide

Kulturpflanzen lassen sich umweltfreundlich schützen – durch synthetische Abwehrdüfte nach natürlichem Vorbild. von CHRISTIAN JUNG Die aktuelle Lage in der Landwirtschaft ist brisant: In mehr als der Hälfte der Länder der Erde fällt mindestens ein Drittel der landwirtschaftlichen Ernten Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zum...

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Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?

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