Lexikon
deutsch-sowjetischer Vertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, unterzeichnet am 12. 10. 1990 in Bonn, regelt den Aufenthalt der früheren sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland und ihren Abzug bis spätestens Ende 1994 (August 1994 vollzogen). Nach einem am 9. 10. 1990 unterzeichneten Abkommen über „einige überleitende Maßnahmen“ gewährt die Bundesrepublik Deutschland der UdSSR hierzu Beihilfen in Höhe von 12 Mrd. DM. Rechtsnachfolger der 1991 aufgelösten UdSSR ist Russland.
Wissenschaft
Kontakt und Konflikte
Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...
Wissenschaft
Blitzschnell aufgeladen
Durch eine neue Materialklasse lässt sich das Nachladen von Akkus enorm beschleunigen. von DIRK EIDEMÜLLER Jeder kennt das Problem: Der Handy-Akku ist leer und man hat kaum noch Zeit, bevor man aus dem Haus muss. Doch das könnte in ein paar Jahren schon Geschichte sein: Eine neue Technik verspricht, den Akku minutenschnell mit...