Lexikon
deutsch-sowjetischer Vertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, unterzeichnet am 12. 10. 1990 in Bonn, regelt den Aufenthalt der früheren sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland und ihren Abzug bis spätestens Ende 1994 (August 1994 vollzogen). Nach einem am 9. 10. 1990 unterzeichneten Abkommen über „einige überleitende Maßnahmen“ gewährt die Bundesrepublik Deutschland der UdSSR hierzu Beihilfen in Höhe von 12 Mrd. DM. Rechtsnachfolger der 1991 aufgelösten UdSSR ist Russland.
Wissenschaft
Reise zum Mittelpunkt des Mars
Eine Landesonde hat mit seismischen Wellen das Innere des Roten Planeten durchleuchtet. Ergebnis: In seinem Zentrum ist ein stattlicher Metallkern. von THORSTEN DAMBECK Die rotbraunen Wüsten auf dem Mars wurden schon eingehend erkundet. Doch wie es darunter aussieht, war bisher weitgehend unklar. Die NASA-Sonde InSight, die 2018...
Wissenschaft
Narwal-Snacks und Heringskarussell
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