Lexikon
deutsch-sowjetischer Vertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, unterzeichnet am 12. 10. 1990 in Bonn, regelt den Aufenthalt der früheren sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland und ihren Abzug bis spätestens Ende 1994 (August 1994 vollzogen). Nach einem am 9. 10. 1990 unterzeichneten Abkommen über „einige überleitende Maßnahmen“ gewährt die Bundesrepublik Deutschland der UdSSR hierzu Beihilfen in Höhe von 12 Mrd. DM. Rechtsnachfolger der 1991 aufgelösten UdSSR ist Russland.
Wissenschaft
Von Rohdaten zu Bildern: ein Labyrinth
Astronomische Fotos sind nur selten direkte Abbilder, sondern meistens das Produkt aus einem hochkomplexen Prozess der Datenverarbeitung. von MARLENA WEGNER Ein Bild kann vieles sein: ein Gemälde, eine Fotografie, eine Zeichnung, ein Spiegelbild oder die Darstellung auf einem Bildschirm. In der Wissenschaft spielen Bilder eine...
Wissenschaft
„Waffen waren bei Olympia verboten“
Der olympische Friedensgedanke ist ein historisches Vermächtnis der griechischen Antike an die Neuzeit – oder? Der Olympiahistoriker Stephan Wassong räumt mit einigen Missverständnissen auf. Das Gespräch führte ROLF HESSBRÜGGE Herr Prof. Wassong, alle paar Jahre beschwört die Welt den „olympischen Frieden“, den es aber nie zu...