Lexikon
deutsch-sowjetischer Vertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, unterzeichnet am 12. 10. 1990 in Bonn, regelt den Aufenthalt der früheren sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland und ihren Abzug bis spätestens Ende 1994 (August 1994 vollzogen). Nach einem am 9. 10. 1990 unterzeichneten Abkommen über „einige überleitende Maßnahmen“ gewährt die Bundesrepublik Deutschland der UdSSR hierzu Beihilfen in Höhe von 12 Mrd. DM. Rechtsnachfolger der 1991 aufgelösten UdSSR ist Russland.
Wissenschaft
Neues Recycling-Verfahren für Kunststoffe
Mit einer neuen Methode ist es Forschenden gelungen, im Labormaßstab die beiden am häufigsten eingesetzten Kunststoffe Polyethylen und Polypropylen effektiv chemisch zu recyclen. Erzeugt werden dabei die Gase Propylen und Isobutylen, die wiederum als Ausgangsstoffe für neue Plastikprodukte dienen können. Bevor das Verfahren...
Wissenschaft
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