Lexikon
Kausalitạ̈t
Philosophie und Physik
der angenommene gesetzmäßige Zusammenhang zwischen zwei aufeinander folgenden Ereignissen, von denen das eine (frühere) die Ursache und das andere (spätere) die Wirkung genannt wird. Nach dem Kausalitätsprinzip kann es keine Wirkung ohne Ursache geben. Für I. Kant war das Kausalitätsprinzip a priori, d. h. vor jeder Erfahrung gültig und notwendig zur Ordnung unserer Erfahrung. Für D. Hume stellte es lediglich eine ungerechtfertigte Verallgemeinerung unserer Gewohnheit dar, Ereignisse in Abhängigkeit voneinander zu sehen.
In der modernen Wissenschaftstheorie, insbesondere im Neopositivismus, ersetzt man das Kausalitätsprinzip zumeist durch einen funktionalen Zusammenhang, der die Ereignisse miteinander verbindet, ihre Aufeinanderfolge aber nur beschreibt und nicht erklärt. Zwischen Ursache und Wirkung kann nur noch im Rahmen eines bereits von J. S. Mill gefundenen Prinzips der Veränderung unterschieden werden: Veränderungen an der Ursache beeinflussen zwar die Wirkung, Veränderungen der Wirkung lassen die Ursache hingegen unbeeinflusst.
Der Gedanke strenger Kausalität setzt die genaueste Kenntnis der Ursache voraus, aus welcher die Wirkung erschlossen werden soll. Die genaue Kenntnis dieser Ursache scheitert aber sowohl an praktischen, experimentellen Gegebenheiten als auch an (möglicherweise prinzipiellen) Einschränkungen durch die aus der Quantenmechanik bekannte Heisenberg’sche Unschärferelation. Diese fordert zumindest im atomaren Bereich eine prinzipielle und tatsächliche Einschränkung der Genauigkeit der ein Teilchen bestimmenden Größen (wie Ort und Geschwindigkeit). Es ist deshalb (z. B. von H. Reichenbach) vorgeschlagen worden, die strenge kausale Verknüpfung durch eine wahrscheinlichkeitstheoretische zu ersetzen. Auch die neuere Chaostheorie, nach der schon kleinste Ursachen unvorhersehbare (große) Auswirkungen haben können, schränkt den Geltungsbereich der Kausalität ein.
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