Lexikon

Mne

Militär
[
lateinisch, französisch
]
ein Sprengkörper, der durch Zündschnur und Sprengkapsel, Berührung, elektrischen Funken, akustischen oder magnetischen Impuls, Zeitzünder u. a. zur Explosion gebracht wird.
Die ersten Minen für Sperrungen im Gelände (Geländeminen) wurden im 1. Weltkrieg angelegt (Fladderminen, Flatterminen); seit dem 2. Weltkrieg führten die Pioniereinheiten vorbereitete Minen mit, um Straßen und Wege, aber auch größere Geländeteile durch Minenfelder in kurzer Zeit für den Gegner ungangbar zu machen. Die Auslösung erfolgte durch den Druck geringer (Angreifer zu Fuß) oder großer (Panzerwagen) Gewichte, auch durch Zeitzünder. Zur Abwehr dienten ein Minensuchgerät, daneben auch Minensuchpanzer, die schwere Eisenwalzen vor sich herschoben, um Minen vorzeitig zur Entzündung zu bringen. Bei den Geländeminen unterscheidet man nach Form Kastenminen und Tellerminen; nach Anwendungszweck Panzerminen und Schützenminen. Atomminen können von ferne gezündet werden, um ein Gebiet unbetretbar zu machen. Seeminen werden im Allgemeinen nur in Minenfeldern durch Minenleger (Überwasserschiffe, U-Boote) ausgelegt. Die Ankertaumine wird ins Wasser geworfen, wobei der Minenanker auf den Grund sinkt und das Tau so weit abrollt, dass die Mine in der gewünschten Höhe (26 m) unter Wasser bleibt. 45 Stoßkappen an der oberen Hälfte der Mine bewirken die Entzündung bei Berühren durch einen Schiffskörper. Treibminen schwimmen frei ohne Verankerung. Grundminen werden in seichten Gewässern auf den Grund gelegt und durch das Schraubengeräusch eines Schiffes oder durch die von dem Schiff hervorgerufene Magnetfeldstörung entzündet. Zur Abwehr werden sie durch Geräuschbojen oder Magnetschleifen, die durch Flugzeuge dicht über dem Wasserspiegel hinweg bewegt werden, geräumt. Eine Luftmine ist eine vom Flugzeug aus gelegte Seemine.
Am 1. 3. 1999 trat die Landminenkonvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personen-Minen und deren Vernichtung in Kraft. Ende 2009 gehörten 156 Staaten der Konvention an.
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