Lexikon
Österreich
Bildung
In Österreich besteht eine neunjährige Schulpflicht ab dem 6. Lebensjahr. In der vierjährigen Grundschule wird ab der 3. Klasse eine Fremdsprache gelehrt. Die Lehrpläne der Klassen 5–8 der sich daran anschließenden Unterstufen der verschiedenen Schulformen (allgemeinbildende höhere Schule, Hauptschule, Volksschuloberstufe) stimmen überein, so dass ein Wechsel zwischen den Schulen möglich ist. Absolventen der Hauptschule werden nach einem polytechnischen Jahr auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Sie können ihre Schullaufbahn aber auch in der vierjährigen Oberstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule oder an einer fünfjährigen berufsbildenden höheren Schule fortsetzen; beide schließen mit der Reifeprüfung (Matura) ab, die zum Studium berechtigt. Es gibt 15 Universitäten, darunter Wien (gegründet 1365), Graz (1585), Salzburg (1619) und Innsbruck (1669). Neben den Hochschulen existieren Kollegs und Akademien, die sich besonders um die Ausbildung von Pädagogen kümmern. Zum Wintersemester 2000/01 wurden Studiengebühren eingeführt. Seit 2002 greift ein neues Universitätsgesetz, wonach diese nach privatwirtschaftlichen Prinzipien arbeiten sollen; der Beamtenstatus für Professoren wurde abgeschafft.
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