Lexikon
Protẹst
Scheck- und Wechselrecht
die notarielle Beurkundung der Verweigerung 1. der Zahlung, 2. beim Wechsel auch des Akzepts. Der Protest muss innerhalb einer bestimmten, kurz bemessenen Frist eingelegt werden (Wechsel: im Allgemeinen bis zum Ablauf des 2. Werktags nach Fälligkeit; Inlandsscheck: meist binnen 8 Tagen nach Ausstellung), als Voraussetzung für den strengen wechsel- bzw. scheckrechtlichen Regress; gesetzlich geregelt in Art. 44 ff. WG und Art. 40 ff. ScheckG.
Wissenschaft
»Es geht um die Wirtschaftlichkeit des gesamten Energiesystems«
Bringen aktuelle Fortschritte der Fusionsforschung neuen Schwung in das Streben nach einer neuen, unerschöpflichen Energiequelle? Und welche Vorteile hätte sie gegenüber Sonne und Wind? Die Physikerin Sybille Günter erläutert die Entwicklung. Das Gespräch führte Dirk Eidemüller Die Fusionsforschung hat in den letzten Jahren...
Wissenschaft
Gähnen steckt an
Was das Gähnen über unser Einfühlungsvermögen verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Gähnen ist eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, alltägliche Angelegenheit. Zuerst bemerkt man nur ein Gefühl, das tief hinten zwischen Rachen und Ohren zu sitzen scheint. Dann öffnet sich der Mund ein wenig, und die Lungen saugen Luft ein....