Lexikon
Protẹst
Scheck- und Wechselrecht
die notarielle Beurkundung der Verweigerung 1. der Zahlung, 2. beim Wechsel auch des Akzepts. Der Protest muss innerhalb einer bestimmten, kurz bemessenen Frist eingelegt werden (Wechsel: im Allgemeinen bis zum Ablauf des 2. Werktags nach Fälligkeit; Inlandsscheck: meist binnen 8 Tagen nach Ausstellung), als Voraussetzung für den strengen wechsel- bzw. scheckrechtlichen Regress; gesetzlich geregelt in Art. 44 ff. WG und Art. 40 ff. ScheckG.
Wissenschaft
Die tägliche Dosis
So alt wie die Menschheit ist der Traum von der Unsterblichkeit. Reale Konturen nimmt er derzeit in der Gerontomedizin an. Sie sucht nach Wirkstoffen, die Erkrankungen des Alterns vorbeugen. von SUSANNE DONNER Die Wahrscheinlichkeit, in westlichen Zivilisationen dement zu werden, liegt heute bei rund 50 Prozent. Etwas vereinfacht...
Wissenschaft
Dem Wasserweg der Pyramidenbauer auf der Spur
Heute ist kein Wasser mehr in Sicht – doch erbaut wurden viele der altägyptischen Pyramiden noch in Flussnähe, verdeutlicht eine Studie. Forschende haben Teile eines heute verschwundenen Nilarms identifiziert, an dessen Westufer offenbar 31 der ägyptischen Pyramiden errichtet wurden. Der etwa 64 Kilometer lange Wasserweg hat...