Lexikon
Protẹst
Scheck- und Wechselrecht
die notarielle Beurkundung der Verweigerung 1. der Zahlung, 2. beim Wechsel auch des Akzepts. Der Protest muss innerhalb einer bestimmten, kurz bemessenen Frist eingelegt werden (Wechsel: im Allgemeinen bis zum Ablauf des 2. Werktags nach Fälligkeit; Inlandsscheck: meist binnen 8 Tagen nach Ausstellung), als Voraussetzung für den strengen wechsel- bzw. scheckrechtlichen Regress; gesetzlich geregelt in Art. 44 ff. WG und Art. 40 ff. ScheckG.
Wissenschaft
Besuch aus dem All
Hunderte von unbekannten Flugobjekten irritieren Wissenschaft und Politik – und werden nun offiziell erforscht. von RÜDIGER VAAS Ist die Erde im Visier einer fortgeschrittenen außerirdischen Technologie? Diese Frage klingt nach abgedroschener Science-Fiction, beschäftigt Wissenschaft und Politik inzwischen aber gleichermaßen....
Wissenschaft
Der große Sprung
Ein neuartiger Hochtemperatursupraleiter funktioniert bereits bei kühler Raumtemperatur – wenn auch nur unter hohem Druck. Ein wichtiger Schritt in Richtung Alltagsanwendung ist getan. von DIRK EIDEMÜLLER Bei der Suche nach Supraleitern bei Raumtemperatur geht es um den heiligen Gral der Energietechnik. Wenn sich ein solches...