Lexikon
Protẹst
Scheck- und Wechselrecht
die notarielle Beurkundung der Verweigerung 1. der Zahlung, 2. beim Wechsel auch des Akzepts. Der Protest muss innerhalb einer bestimmten, kurz bemessenen Frist eingelegt werden (Wechsel: im Allgemeinen bis zum Ablauf des 2. Werktags nach Fälligkeit; Inlandsscheck: meist binnen 8 Tagen nach Ausstellung), als Voraussetzung für den strengen wechsel- bzw. scheckrechtlichen Regress; gesetzlich geregelt in Art. 44 ff. WG und Art. 40 ff. ScheckG.
Wissenschaft
Auf den Geschmack gekommen
Ernährung hinterlässt Spuren – in den Zellen, im Stoffwechsel und in den Organen. Besonders in Schwangerschaft und früher Kindheit zählt jeder Bissen. Zu viel Zucker kann dauerhaft schaden. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Stellen Sie sich vor, Sie frühstücken Milchfisch-Congee, einen taiwanesischen Reisbrei mit Meeresfrüchten. Oder...
Wissenschaft
Der unruhige Rote Planet
Vulkanausbrüche und Erosion durch Wasser: Bis in die jüngste geologische Vergangenheit hat sich die Oberfläche des Mars ständig verändert. von THORSTEN DAMBECK Es war wie ein himmlisches Geschenk, das pünktlich auf dem Mars abgeliefert wurde: Am Heiligen Abend 2021 schlug in Amazonis Planitia ein Meteorit ein. Die ausgedehnte...