Lexikon

Protst

Scheck- und Wechselrecht
die notarielle Beurkundung der Verweigerung 1. der Zahlung, 2. beim Wechsel auch des Akzepts. Der Protest muss innerhalb einer bestimmten, kurz bemessenen Frist eingelegt werden (Wechsel: im Allgemeinen bis zum Ablauf des 2. Werktags nach Fälligkeit; Inlandsscheck: meist binnen 8 Tagen nach Ausstellung), als Voraussetzung für den strengen wechsel- bzw. scheckrechtlichen Regress; gesetzlich geregelt in Art. 44 ff. WG und Art. 40 ff. ScheckG.
Weltraum, Amerika, Mond
Wissenschaft

Wem gehört der Weltraum?

Auch im All herrschen Recht und Ordnung. Eine irdische Einführung in außerirdisches Recht. von FRANZISKA KONITZER Zugegeben, auf der Liste der internationalen Zwischenfälle rangiert der Tod einer kubanischen Kuh weit unten. Aber er sorgte doch für einige Aufregung. Am 30. November 1960 war eine US-amerikanische Rakete vom Typ...

Beton mit Biokohle
Wissenschaft

Baumaterialien als Kohlenstoffspeicher

Baumaterialien wie Beton und Asphalt verursachen bei ihrer Produktion hohe CO2-Emissionen und sind daher nicht gerade für ihre Klimafreundlichkeit bekannt. Doch nun legt eine Studie nahe, dass gerade solche Materialien dazu beitragen könnten, den Klimawandel einzudämmen. Demnach könnten Beimischungen kohlenstoffhaltiger...

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