Lexikon

Vertrag zugunsten Dritter

ein Vertrag, durch den eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung vereinbart wird, dass dieser unmittelbar das Recht erwirbt, sie zu fordern (§§ 328 ff. BGB). Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern (Erfüllungsübernahme). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
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Wissenschaft

Wie lang ist die Küste der britischen Insel?

Die obige Frage erwartet man vielleicht im Rahmen eines Geografie-Tests in einer britischen Schule. Aber nicht als Titel in einer wissenschaftlichen Arbeit aus dem Jahr 1967. Die Küste ist halt so lang, wie sie ist und fertig. Dumme Frage! Warum sollte sich die Wissenschaft damit beschäftigen? Kam der Queen ihr Reich nach der...

Wissenschaft

Megatsunami mit tagelangem Nachspiel

Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...

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