Lexikon

Verwendungen

Aufwendungen; Aufwand
für die Erhaltung oder Verbesserung einer Sache oder eines Grundstücks oder zur Ausführung eines Auftrags oder einer Dienstleistung aufgewandte sachliche oder finanzielle Mittel, z. B. Aufwendungen des Mieters, Pächters, Nießbrauchers und des Beauftragten. Sie sind im Allgemeinen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber zu ersetzen. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz; das österreichische ABGB spricht einheitlich von Aufwand, während das schweizerische Zivilrecht (ZGB und OR) stets den Ausdruck Verwendungen gebraucht.
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Menschen, Gesundheit, Affe, Corona
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