Lexikon
Verwendungen
Aufwendungen; Aufwandfür die Erhaltung oder Verbesserung einer Sache oder eines Grundstücks oder zur Ausführung eines Auftrags oder einer Dienstleistung aufgewandte sachliche oder finanzielle Mittel, z. B. Aufwendungen des Mieters, Pächters, Nießbrauchers und des Beauftragten. Sie sind im Allgemeinen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber zu ersetzen. – Ähnlich in Österreich und in der Schweiz; das österreichische ABGB spricht einheitlich von Aufwand, während das schweizerische Zivilrecht (ZGB und OR) stets den Ausdruck Verwendungen gebraucht.
Wissenschaft
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
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Wissenschaft
Das reale Leben im digitalen Riff
Korallenriffe und andere Ökosysteme der Ozeane sind zunehmend bedroht, vor allem durch Klimawandel und Überfischung. Hilfe verspricht nun eine Technik aus der Industrie: digitale Zwillinge. Damit lassen sich Szenarien für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen durchspielen und vorab im virtuellen Raum optimieren. von ULRICH EBERL Wer...
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