Lexikon

Verwendungen

Aufwendungen; Aufwand
für die Erhaltung oder Verbesserung einer Sache oder eines Grundstücks oder zur Ausführung eines Auftrags oder einer Dienstleistung aufgewandte sachliche oder finanzielle Mittel, z. B. Aufwendungen des Mieters, Pächters, Nießbrauchers und des Beauftragten. Sie sind im Allgemeinen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber zu ersetzen. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz; das österreichische ABGB spricht einheitlich von Aufwand, während das schweizerische Zivilrecht (ZGB und OR) stets den Ausdruck Verwendungen gebraucht.
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Wissenschaft

Unser unzuverlässiges Gedächtnis

Warum wir unseren Erinnerungen zuweilen nicht trauen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Polizisten können ein Lied davon singen: Was Augenzeugen eines Unfalls oder Verbrechens im Brustton der Überzeugung behaupten, gesehen zu haben, muss keinesfalls stimmen. Dazu sind unsere Erinnerungen viel zu fehlerhaft und störanfällig....

Weltraum
Wissenschaft

Recht im Weltraum?

Eine diffizile Angelegenheit! von ALEXANDRA VON ASCHERADEN Die Artemis-Vereinbarungen der USA und ihrer Partner formulieren Regeln für die Exploration des Sonnensystems, zunächst besonders für den Mond und dessen Umgebung. Sie sind aber juristisch problematisch. Vor allem die Gewinnung von Rohstoffen und intendierte...

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