Lexikon

Erbrecht

die Regelung des Übergangs des Vermögens (auch der Schulden) eines Erblassers (Erbschaft, Nachlass) auf den Erben und auf andere durch Verfügung von Todes wegen Begünstigte anlässlich des Erbfalls (Tod des Erblassers). Das allgemeine deutsche Erbrecht ist im 5. Buch (§§ 19222385) des BGB geregelt; davon abweichende Regelungen betreffen das bäuerliche Erbrecht von Grund und Boden: Anerbenrecht, Erbhof, Höferecht. In
Österreich
sind grundlegende Bestimmungen in den §§ 531824 ABGB enthalten. Sonderregelungen für das bäuerliche Erbe gibt es in Tirol und Kärnten. In der
Schweiz
sind die Vorschriften über das Erbrecht im dritten Teil des ZGB zusammengefasst (Art. 457640).
Asteriod, Erde
Wissenschaft

Inferno in Deutschlands Urzeit

Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...

Wissenschaft

Rätselhafter Kernzerfall

Kernphysikern gelang die Vermessung einer extrem seltenen Zerfallsart von Atomkernen. Doch die Ergebnisse werfen Fragen auf. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Atomkerne radioaktiv zerfallen oder von hochenergetischen Teilchen getroffen werden, geraten sie meist in einen angeregten Zustand, fallen jedoch schnell wieder in den Grundzustand...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon