Lexikon
Zeugnisverweigerungsrecht
allgemein
das Recht eines Zeugen, im Prozess die Aussage zu verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben allgemein Ehegatten (auch geschiedene), Verlobte, nahe Verwandte und Verschwägerte des Prozessbeteiligten. Hinsichtlich einzelner Fragen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihre Beantwortung für den Zeugen oder einen seiner Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung mit sich bringt, im Zivilprozess auch wenn sie diesen Personen zur Unehre gereicht oder einen unmittelbaren Vermögensnachteil verursachen würde; ferner z. B. im Rahmen eines Amtsgeheimnisses oder Berufsgeheimnisses.
Wissenschaft
Vom Leben und Sterben der Arten
In den letzten rund 440 Millionen Jahren gab es fünf Massenaussterben. Forschende untersuchen, was den derzeitigen Artenschwund bewirkt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse als Grundlage für Politik und Umweltschutz. Kompakt Es gibt viele Gründe für den Artenschwund. Doch künftig wird sich verstärkt die Erderwärmung auswirken....
Wissenschaft
»Wir stehen am Anfang von etwas Großem«
ESA-Astronaut Matthias Maurer über seine Zeit auf der ISS und die Zukunft der Raumfahrt. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Maurer, Sie kommen gerade von der letzten Blutabnahme im Nachgang zu Ihrer Mission Cosmic Kiss. Wie fühlt es sich an, ein Versuchskaninchen zu sein? Ich mag es eigentlich nicht, wenn man mir...