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26. April 1928  -  Der Ständige Internationale Gerichtshof entscheidet ...

Der Ständige Internationale Gerichtshof entscheidet in der Frage des Schulbesuchs von Kindern der deutschen Minderheit im zu Polen gehörenden Oberschlesien. Danach dürfen Erklärungen der Erziehungsberechtigten über die Zugehörigkeit zur deutschen Minderheit von den polnischen Behörden - z. B. durch Sprachtests - nicht nachgeprüft werden.

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