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3. März 1994  -  Das Bundesverfassungsgericht ...

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) schränkt die Möglichkeiten zur Annahme einer Verfassungsbeschwerde ein. Künftig muss "grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung" vorliegen, damit die Verfassungsrichter tätig werden.

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