Lexikon

eheähnliche Gemeinschaft

nicht eheliche LebensgemeinschaftEhe ohne Trauscheinwilde Ehe;
Zusammenleben zweier Personen wie in einer Ehe, jedoch ohne vorherige formelle Eheschließung; wird rechtlich weitgehend wie eine nicht eheliche Gemeinschaft behandelt; die Partner haben keinen gegenseitigen Unterhaltsanspruch, beim Tod eines Partners besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Bei Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat die eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) anspruchmindernde Konsequenzen: Das Einkommen beider Partner wird bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit zusammengerechnet. Im Mietrecht und im Recht der elterlichen Sorge ist die eheähnliche Gemeinschaft der Ehe gleichgestellt.
Wissenschaft

Wie wir den Mars erwärmen könnten

Wissenschaft mit einem Hauch von Science-Fiction: Forschende präsentieren ein innovatives Konzept zur Verwandlung des Mars in einen lebensfreundlichen Planeten. Aus ihren Modellen geht hervor, dass aus lokalen Ressourcen hergestellte Nanopartikel einen effektiven Treibhauseffekt in der Atmosphäre des Roten Planeten auslösen...

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Wissenschaft

Kreisverkehr

Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...

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