Lexikon
eheähnliche Gemeinschaft
nicht eheliche LebensgemeinschaftEhe ohne Trauscheinwilde Ehe;Zusammenleben zweier Personen wie in einer Ehe, jedoch ohne vorherige formelle Eheschließung; wird rechtlich weitgehend wie eine nicht eheliche Gemeinschaft behandelt; die Partner haben keinen gegenseitigen Unterhaltsanspruch, beim Tod eines Partners besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Bei Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat die eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) anspruchmindernde Konsequenzen: Das Einkommen beider Partner wird bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit zusammengerechnet. Im Mietrecht und im Recht der elterlichen Sorge ist die eheähnliche Gemeinschaft der Ehe gleichgestellt.
Wissenschaft
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...
Wissenschaft
Sind Hybridautos die Zukunft?
Bereits seit einiger Zeit verfolge ich eingehend die Entwicklung der Elektromobilität. Und lange sah es für mich danach aus, als wären batterieelektrische Fahrzeuge (also reine Elektroautos) bereits im Begriff, den Automobilmarkt zu dominieren. Doch inzwischen bin ich zu der Einsicht gekommen, dass diese Prognose wohl zu...