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eheähnliche Gemeinschaft

nicht eheliche LebensgemeinschaftEhe ohne Trauscheinwilde Ehe;
Zusammenleben zweier Personen wie in einer Ehe, jedoch ohne vorherige formelle Eheschließung; wird rechtlich weitgehend wie eine nicht eheliche Gemeinschaft behandelt; die Partner haben keinen gegenseitigen Unterhaltsanspruch, beim Tod eines Partners besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Bei Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat die eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) anspruchmindernde Konsequenzen: Das Einkommen beider Partner wird bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit zusammengerechnet. Im Mietrecht und im Recht der elterlichen Sorge ist die eheähnliche Gemeinschaft der Ehe gleichgestellt.

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