Lexikon
eheähnliche Gemeinschaft
nicht eheliche LebensgemeinschaftEhe ohne Trauscheinwilde Ehe;Zusammenleben zweier Personen wie in einer Ehe, jedoch ohne vorherige formelle Eheschließung; wird rechtlich weitgehend wie eine nicht eheliche Gemeinschaft behandelt; die Partner haben keinen gegenseitigen Unterhaltsanspruch, beim Tod eines Partners besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Bei Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat die eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) anspruchmindernde Konsequenzen: Das Einkommen beider Partner wird bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit zusammengerechnet. Im Mietrecht und im Recht der elterlichen Sorge ist die eheähnliche Gemeinschaft der Ehe gleichgestellt.
Wissenschaft
Warum für Nachtisch immer noch Platz ist
Eis geht immer? Entgegen dem oft subjektiven Eindruck haben wir für Desserts keinen separaten Platz im Bauch. Dass wir nach einer üppigen Mahlzeit trotzdem noch Appetit auf einen Nachtisch haben, liegt vielmehr an unserem Gehirn, wie Forschende jetzt herausgefunden haben. Demnach sorgen dieselben Nervenzellen im Zwischenhirn, die...
Wissenschaft
Gesichtstemperatur könnte biologisches Alter verraten
Kalte Nase, warme Wangen: Diese Merkmale deuten einer Studie zufolge auf ein höheres biologisches Alter hin. Mit Hilfe eines KI-Modells haben Forschende Wärmebildaufnahmen der Gesichter von mehr als 2800 Personen ausgewertet und festgestellt, dass die Temperaturmuster im Gesicht nicht nur altersabhängig sind, sondern auch...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
»Es herrscht Goldgräberstimmung«
Wirklich wahr?
Moore fürs Klima
Sonnenfinsternis in Maria Toast
… und – Schnitt!
Upgrade fürs Insektenhotel