Lexikon
eheähnliche Gemeinschaft
nicht eheliche LebensgemeinschaftEhe ohne Trauscheinwilde Ehe;Zusammenleben zweier Personen wie in einer Ehe, jedoch ohne vorherige formelle Eheschließung; wird rechtlich weitgehend wie eine nicht eheliche Gemeinschaft behandelt; die Partner haben keinen gegenseitigen Unterhaltsanspruch, beim Tod eines Partners besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Bei Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat die eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) anspruchmindernde Konsequenzen: Das Einkommen beider Partner wird bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit zusammengerechnet. Im Mietrecht und im Recht der elterlichen Sorge ist die eheähnliche Gemeinschaft der Ehe gleichgestellt.
Wissenschaft
Verursacht der Mensch den Klimawandel?
Woher wissen wir, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wird? Als mir diese Frage von jemandem auf X (ehemals Twitter) gestellt wurde, dachte ich mir: Komm schon, das lässt sich doch mit einer simplen Google-Suche beantworten. Ganz so einfach ist es aber offenbar nicht. Als erstes Suchergebnis wurde mir folgendes Zitat von...
Wissenschaft
Klimavorhersagen mit dem Quantencomputer?
Jeder, so scheint es, hat eine Wunderlösung zum Klimawandel. Für manche lautet sie Wasserstoff, für andere Kernkraft oder Mikroalgen oder schwimmende Solaranlagen oder Bäume pflanzen. Für sich allein werden die meisten dieser Ideen zur Lösung nicht ausreichen, sie haben aber immerhin das Potenzial, dazu beizutragen. Eine absurde...