Lexikon

Gift

lateinisch Venenum; Toxicum
jeder feste, gasförmige oder flüssige Stoff, der bei bestimmter Dosis im Körper Reizungen oder Schädigungen der Gewebe und Organe bewirkt, die zu Krankheit und Tod führen können. Praktisch wird sich allerdings jeder Stoff, der in genügend großer Menge zur Wirkung kommt, als Gift äußern; diese Wirkung ist von der Menge und der Empfindlichkeit des betroffenen Wesens abhängig. Man unterscheidet spezifischen Gifte nach der Art ihrer schädigenden Wirkung: Ätzgifte zerstören das Gewebe; betäubende Gifte wirken auf das Gehirn und seine Zentren; reizende und erregende Gifte steigern die Tätigkeit der Nerven, des Kreislaufs und des Stoffwechsels sowie die Verdauung; Blutgifte zersetzen das Blut. Gifte können von außen an oder in den Körper gelangen oder auch im Körper selbst entstehen durch Fehlleistungen des Stoffwechsels und Bildung giftiger Stoffwechselprodukte oder durch Tätigkeit von Krankheitserregern (Toxine).
Rechtliches:
Vergiftung.
Frau, Schmerzen
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