Lexikon

Konversin

Religion
Glaubenswechsel, der Übertritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft. Personen, die eine Konversion vollziehen, werden Konvertiten genannt.
Das Christentum verstand unter Konvertiten ursprünglich nicht geweihte Mönche oder Frauen in religiösen Orden; später diente der Begriff zur Bezeichnung aller zur katholischen Kirche zurückgekehrten Gläubigen, insbesondere der zum Christentum übergetretenen Menschen jüdischen Glaubens. Seit der Reformation wird der Begriff auch für einen Konfessionswechsel innerhalb der christlichen Kirchen verwendet.
Im Judentum unterliegt der Übertritt zum jüdischen Glauben unterschiedlichen Verfahrensregeln, je nachdem ob die Person in das orthodoxe, Reform- oder progressive Judentum aufgenommen werden möchte. Das orthodoxe Judentum steht Konversionen eher ablehend gegenüber und erkennt Übertritte in die übrigen jüdischen Bewegungen oft nicht an. Der Übertrittswillige muss über einen längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) die wesentlichen Grundlagen des jüdischen häuslichen und synagogalen Lebens, der hebräischen Sprache und der jüdischen Geschichte erlernen.
Im Islam gilt eine Konversion zum muslimischen Glauben im Allgemeinen als gültig, wenn die Schahada (Glaubenszeugnis) vor muslimischen Zeugen gesprochen und ein islamischer Name angenommen wird. Fast alle islamischen Gelehrten machen die Konversion für Männer zur Pflicht, die eine Muslimin heiraten wollen; muslimische Männer dürfen hingegen Frauen anderen Glaubens heiraten, ohne dass ein Glaubensübertritt gefordert wird. Eine Konversion von Muslimen zu anderen Religionen wird als Abfall vom Islam bewertet, in eingigen Ländern sogar mit dem Tod bestraft.
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