Lexikon
Pọlen
Staat und Politik
Nach der 1997 in Kraft getretenen Verfassung ist Polen eine Republik mit parlamentarischem System, in dem der Staatspräsident eine starke Stellung hat. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Als Legislative fungiert ein Zweikammerparlament (Sejm und Senat). Der für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählte Sejm hat 460 Abgeordnete. Die 100 Senatoren werden in den Wojewodschaften ebenfalls für vier Jahre gewählt. Der vom Präsidenten ernannte und vom Vertrauen des Parlaments abhängige Ministerpräsident steht an der Spitze des Ministerrats. Die wichtigsten Parteien sind die liberal-konservative Bürgerplattform (PO), die rechtskonservative Gruppierung Recht und Gerechtigkeit (PiS), das Mitte-links-Bündnis Linke und Demokraten (LiD), in dem u. a. die postkommunistische Sozialdemokratie der Republik Polen (SdRP) sowie das sozialdemokratische Bündnis der Demokratischen Linken (SLD) aufgegangen sind, sowie die Polnische Bauernpartei (PSL). Die radikale Bauernpartei Selbstverteidigung der Republik Polen (SO) und die nationalistische Liga Polnischer Familien (LPR) schafften bei den Wahlen 2007 nicht mehr den Einzug ins Parlament. An der Spitze des Gerichtswesens stehen Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof und Oberster Gerichtshof.
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