Lexikon
Regierung
Staatsrecht
1. funktional: im modernen Verfassungsrecht die lenkende, planende, politisch gestaltende Tätigkeit der obersten Staatsorgane (im Gegensatz zur verwaltenden, gesetzesausführenden, und zur richterlichen, gesetzesanwendenden Tätigkeit). – 2. organisatorisch: der Teil der Exekutive, der mit Regierung (im funktionalen Sinn) befasst ist. In Deutschland werden unter Regierung die Bundesregierung und die Länderregierungen verstanden. In Staaten mit Präsidialsystem übt der Präsident echte Regierungstätigkeit aus; die Ämter des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs sind in seiner Hand vereinigt.
Wissenschaft
Blutvergießen an der Tollense
Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...
Wissenschaft
Fehlende Materie entdeckt
Seit Jahrzehnten fahnden Astrophysiker nach Atomen im Universum, die theoretisch existieren müssen, bislang aber unauffindbar geblieben sind. Beobachtungen mit dem Röntgenteleskop eROSITA haben das Rätsel wohl gelöst. von THOMAS BÜHRKE Das Weltbild hat im vergangenen Jahrzehnt mit dem Standardmodell der Kosmologie eine...