Lexikon
Soziạlversicherung
die gesetzlichen Pflichtversicherungen für die breite Bevölkerung gegen Schäden und Ereignisse, die die soziale Existenzgrundlage des Einzelnen gefährden. Im Gegensatz zur freiwilligen Individualversicherung beruht die gesetzliche Sozialversicherung auf dem Prinzip der Solidarität der Gemeinschaft: Leistungen werden gleichmäßig und unabhängig vom gezahlten Beitrag gewährt, der finanzielle Beitrag des Einzelnen hingegen wird durch dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bestimmt. Die Sozialversicherung ist Kernelement des Sozialstaats. In Deutschland liegen ihre Wurzeln in der im Kaiserreich von Reichskanzler O. von Bismarck begründeten Sozialpolitik, die soziale Forderungen der Arbeiterbewegung aufgriff, in erster Linie aber darauf gerichtet war, den weiter reichenden politischen Forderungen der Arbeiterschaft die Spitze zu nehmen.
Wissenschaft
Skurrile Regelfälle
Stellen wir uns eine Bioforscherin vor, die nach einigen Experimenten vor einem ziemlich skurrilen Ergebnis steht. Sorgfältig wiederholt sie die gesamte Versuchsreihe noch mehrere Male, baut sogar noch zusätzliche Kontrollexperimente ein. Doch es bleibt dabei: Die Daten sind robust und reproduzierbar. Das Ergebnis ist also echt...
Wissenschaft
»Es gibt kein Limit«
Wer sein Gehirn fordert und seinen Zellen Gutes tut, kann bis ins hohe Alter fit im Kopf bleiben. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Schäfer, ab wann sprechen Sie vom „alternden Gehirn“? Im Grunde genommen altert das Gehirn, sobald wir aufhören zu wachsen. Der Alterungsprozess fängt also fast mit der Geburt oder...