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Diät: Vorsicht bei Schlankheitspillen
Es klingt verlockend: Täglich ein paar bunte Pillen oder Pülverchen geschluckt und schon purzeln die Pfunde. Gerade jetzt zu Beginn des neuen Jahres lassen sich viele Menschen von solchen Versprechen auf den Verpackungen von Schlankheitsmitteln verleiten. Denn der Wunsch, möglichst schnell ein wenig abzuspecken ist nach der fetten Gans an Weihnachten und dem käsereichen Raclette-Essen an Sylvester wohl besonders groß.
Doch Experten raten zur Vorsicht. Die meisten dieser vermeintlichen Wundermittel wirken wenig bis gar nicht. Im schlimmsten Fall kann ihre Einnahme aber sogar tödliche Folgen haben. Besonders Mittel, die im Internet angeboten werden, können die Gesundheit schwer schädigen, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Unrealistische Erfolgsversprechen
Schlankheitsmittel werden im Handel in der Regel als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht. Anders als Arzneimittel sind Nahrungsergänzungsmittel jedoch nur dazu bestimmt, dem Körper zusätzliche Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe zuzuführen. Eine arzneiliche Wirkung dürfen diese Produkte per Definition gar nicht entfalten - und damit auch keine Abnehmwirkung ohne reduzierte Kalorienzufuhr. Schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen sollten Verbraucher daher grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen, raten die Experten.
Hinzu kommt: Nahrungsergänzungsmittel durchlaufen kein behördliches Zulassungsverfahren, in dem ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit vorab nachgewiesen werden muss. Der Hersteller oder Importeur ist für die Sicherheit seiner Produkte selbst verantwortlich. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren Nahrungsergänzungsmittel wie alle anderen Lebensmittel auch nur stichprobenartig.
Fallen beim Online-Shopping
Große Vorsicht ist vor allem bei exklusiv im Internet angebotenen Produkten geboten: Um die Wirksamkeit zu erhöhen, mischen Geschäftemacher oft nicht deklarierte pharmakologisch wirkende Stoffe bei, die bei uns aus guten Gründen verboten sind. Das BVL empfiehlt deshalb, Schlankheitsmittel nie von Privatpersonen zu erwerben und beim Online-Shopping stets das Impressum des Anbieters auf Vollständigkeit zu überprüfen. Auch von Erfahrungsberichten in Chats und Foren sollte man sich nicht täuschen lassen: Oft handelt es sich hierbei um versteckte Werbung.
Bei vermeintlichen Schnäppchen aus dem Ausland sollten Verbraucher ebenfalls genau hinsehen. Denn selbst wenn ein Mittel im Herkunftsland als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen ist, kann es in Deutschland als Arzneimittel angesehen werden. Eine Einfuhr wäre damit verboten - und dem Besteller droht eine Anzeige.