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Kfz-Gutachter: Was Versicherte wissen müssen

Wenn es im Straßenverkehr knallt, dann bleibt es glücklicherweise häufig bei Sachschäden. Selbst sehr vorausschauende Fahrer können so durch Fremdverschulden in einen Unfall verwickelt werden. Auf den Schreckmoment folgt trotzdem oft der Ärger über den demolierten oder sogar fahruntauglichen Zustand des eigenen Autos. Ab einer gewissen Höhe des voraussichtlich entstandenen Schadens verlangt die Versicherung das Urteil eines Gutachters, der eine Schätzung vornimmt. Damit dem Geschädigten keine weiteren Kosten entstehen, ist es wichtig zu wissen, wann die Kfz-Versicherung die Gutachterkosten übernimmt und wann nicht.
Unfallschaden
Ein Unfallschaden ist sowohl ärgerlich als auch kostspielig. Damit die Versicherung einspringt, ist häufig ein Gutachten notwendig.

© unsplash.com, Clark Van der Beken (CC0 Public Domain)

Zahl der Verkehrsunfälle auf konstant hohem Niveau

Ein KFZ-Gutachter wird erst ab einer gewissen Schadenssumme notwendig. Diese ist rein statistisch keine seltene Angelegenheit mehr, wie die Zahl der im deutschen Straßenverkehr verursachten Unfälle demonstriert. So registrierte die deutsche Polizei nach Angaben des Statistischen Bundesamts zwischen 2018 und 2021 stets über 2 Millionen Verkehrsunfälle. Die überwiegende Mehrheit davon betrifft Sachschadensunfälle an der Karosserie. Wenngleich in den meisten Fällen keine Verletzten im Spiel sind, ist der Ärger bei allen Beteiligten groß. Durch die steigende technische Komplexität der Fahrzeuge erhöht sich die Sachschadenhöhe. Die verursachten Schäden liegen nicht selten im Bereich von mehreren tausend Euro. Ein Grund dafür liegt in komplexen Reparaturkosten. Wo früher noch ein gelernter Autoschlosser die Lampen auswechseln konnte, muss heute eine Vielzahl von Einzelteilen zerlegt werden. Das gilt insbesondere für E-Autos.

Aufgrund des zunehmend dichten Verkehrs steigt das Risiko für Unfälle. Hinsichtlich der Zahlen bei den Unfallorten ergibt sich ein klares Bild. Wenig überraschend, geschehen die meisten Unfälle gemäß der polizeilichen Unfallstatistik innerhalb von geschlossenen Ortschaften. 2021 wurden knapp 170 000 Unfälle dieser Art registriert. Die Gründe für Unfälle mit Sachschäden in der Stadt sind vielfältig.

Durch den dichten Verkehr kommt es durch kleine Unachtsamkeiten rasch zu fatalen Folgen für das Fahrzeug. Kreuzungen, Parkplätze und Kreisverkehre gelten als klassische Risikostellen für Autofahrer. Abbiegen gilt unter Fahrern als äußerst risikobehaftetes Manöver. Auf Parkplätzen kommt es häufig durch Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren zu Sachschäden. Hinter Ortschaften folgen Unfälle auf Landstraßen. Sie gestalten sich tückisch, da Hindernisse wie Bäume oder Kurven zu einem höheren Risiko für Personenschäden führen. Wildunfälle werden eher mit Sachschäden assoziiert. Die geringste Häufigkeit weisen Autobahnunfälle auf. Sie sind im Gegenzug häufiger mit Personenschäden verbunden.

Die Aufgabe des Gutachters

Autounfälle sind meistens eine teure Angelegenheit. Deshalb ist die Kfz-Haftpflicht in Deutschland zwingend notwendig. Zusätzlich lässt sich der Schutz um weitere Versicherungsleistungen erweitern. Bevor Versicherungen zahlen, müssen jedoch erst einige Punkte geklärt werden. Neben der Schuldfrage gilt es deshalb nach dem Unfall auch die Höhe des entstandenen Schadens zu ermitteln. An dieser Stelle kommt ein professioneller Gutachter als Sachverständiger ins Spiel. Seine Aufgabe ist die Begutachtung der Unfallwagen und Auflistung aller Schäden und der damit verbundenen Reparaturmaßnahmen. Am Ende ergibt sich daraus eine Schätzung des entstandenen Gesamtschadens, der als Gutachten an die Kfz-Versicherung weitergereicht wird.

Gleichzeitig dient das Gutachten der technischen Beweismittelsicherung und kann im Falle einer Rechtsstreitigkeit vor Gericht zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Beurteilung, ob ein sog. Totalschaden vorliegt. Immer, wenn der Wert des Autos und die voraussichtlichen Reparaturkosten in keinem sinnvollen Verhältnis mehr stehen, spricht man von einem solchen Totalschaden. Der Restwert wird durch den KFZ-Gutachter ermittelt. Trotzdem kann ein Fahrzeug nach einem Totalschaden technisch gesehen noch fahrtüchtig sein.

Generell muss jedes Gutachten folgende Punkte beinhalten:

  • Vorheriger Wert des Fahrzeugs: Unter Berücksichtigung von Ausstattung, Baujahr, etc.
  • Durch den Unfall entstandene Schäden: Zur Klärung, welche Mängel direkt auf den Unfall zurückzuführen sind.
  • Einschätzung der Reparaturmaßnahmen: Auflistung aller nötigen Reparaturen und der voraussichtlichen Reparaturdauer.
  • Minderung des Werts: Dauerhafter Wertverlust des Unfallwagens
  • Kostenkalkulation und abschließende Bewertung: Feststellung der entstehenden Reparaturkosten und Gegenüberstellung der geschätzten Wiederbeschaffungskosten.

Dauer von Unfallgutachten

Wie lange ein Gutachten durch einen Gutachter dauert, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Die oben aufgeführten Punkte veranschlagen meist einen Zeitraum von einem Tag. In die zeitliche Länge fließen folgende Punkte ein:

  • Komplexität des Schadens
  • Fahrzeugmodell
  • Menge der Fahrzeugdaten
  • Sichtbarkeit der Schäden
  • Restwert

Die aufzuwendende Dauer für den Gutachter steigt proportional zum Sachschaden an. Kleinere Schäden am Lack sind einfacher zu fotografieren und zu dokumentieren als Defizite am Motor oder Beschädigungen der Elektronik. Für gewöhnlich nimmt dieser Teil des Gutachtens viel Raum ein. Bei neuen Fahrzeugmodellen sind die Kosten im Vorhinein größer. Ein weiterer Zeitfaktor ist die Unterscheidung von Unfallschäden und bereits vorher bestandenen Mängeln.

Bei älteren Pkws ist ein Blick in die Reparaturunterlagen sowie Dokumente bisheriger HU-Untersuchungen vonnöten. Aus den gesammelten Beobachtungen erstellt der KFZ-Gutachter schließlich eine Schätzung der Reparaturkosten. Hierzu benötigt er eine Übersicht marktüblicher Preise und weiterer Parameter, was Recherchezeit in Anspruch nimmt.

Eine Besonderheit trifft auf Unfälle zu, bei denen der Restwert in die Berechnung einfließt. Dieser ist selten direkt zu ermitteln. Der Gutachter kalkuliert ihn anhand von regionalen Angeboten und Käufern. Er erkundigt sich auf Automobilportalen, Foren und anderen Websites nach den handelsüblichen Angeboten für Autos mit Unfallschäden. Der Restwert nicht am selben Tag eingeholt, sondern mit einigen Tagen Verzögerung. Auftraggeber müssen sich aus diesem Grund gedulden.

Wann ein Kfz-Gutachter hinzugezogen werden muss

Ob im Einzelfall ein Gutachten verlangt wird, hängt von den Vorgaben der Versicherung ab. Prinzipiell fordern die meisten Kfz-Versicherer ab einer voraussichtlichen Schadenshöhe von 750 Euro das Hinzuziehen eines Sachverständigen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, sodass manche Versicherungen bei gemeldeten Schäden von bis zu 1.000 Euro auf ein Gutachten verzichten. Unabhängig von der Höhe des Schadens kann ein Gutachten auch zur Klärung des Unfallhergangs verlangt werden.

Der Versicherer möchte selbstverständlich nur zahlen, wenn er dazu verpflichtet ist, weshalb er auf eine nachvollziehbare und überprüfbare Darstellung der Geschehnisse besteht. Zudem möchten Kfz-Versicherungen die zu zahlende Summe so klein wie möglich halten. Deshalb ist es empfehlenswert auch bei einem Schaden, der rechtlich betrachtet keine Begutachtung erfordert, einen Sachverständigen zu kontaktieren. Besonders wichtig ist diese Vorgehensweise, wenn der geschätzte Schaden deutlich höher liegt als die von der Versicherung zugestandene Summe. Ein gutes Beispiel ist der augenscheinliche Blechschaden, der jedoch im Inneren des Fahrzeugs Folgeschäden verursacht hat. So können sich die anfallenden Reparaturkosten schnell vervielfachen.

Sportwagen
Nicht immer ist ein Unfallbeteiligter allein verantwortlich. Bei einer Mitschuld zahlen beide Versicherungen das Gutachterhonorar zu bestimmten Anteilen.

© unsplash.com, Erik Mclean (CC0 Public Domain)

Warum ein unabhängiger Gutachter oft die bessere Wahl ist

Geschädigte haben grundsätzlich das Anrecht auf die Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Dritten. Trotzdem benennen Versicherungen häufig sehr schnell eigene Gutachter, die sich angeblich durch eine besondere Expertise auszeichnen. Hintergrund ist allerdings die Absicht der Versicherung, die geschätzte Schadenssumme so gering wie möglich zu halten, weshalb jeder Versicherer vertraglich gebundene Gutachter in der Hinterhand hat.

Oft wird diese Vorgehensweise als zusätzlicher Komfort und besondere Serviceleistung beworben. Tatsächlich führt die Begutachtung durch den Vertragspartner der Kfz-Versicherung nicht selten zu einer geringen Schätzung, die nicht alle tatsächlichen Reparaturkosten deckt. An dieser Stelle sollte deshalb immer vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden. Dieses Anrecht haben übrigens auch Unfallverursacher, die sich die Kosten von einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen möchte.

Kostenübernahme hängt von der Schuldfrage ab

Grundsätzlich gilt: Die Honorarkosten für den Gutachter sind als Teil der Unfallkosten zu betrachten. Deshalb hängt die Frage danach, wer, bzw. welche Versicherung die Kosten übernimmt von der Schuldfrage ab. Folgerichtig ist die Kfz-Versicherung des Verursachers zuständig. Nun ist diese Zuweisung allerdings nicht immer eindeutig und gar nicht so selten wird von einem Mitverschulden ausgegangen.

In diesem Fall muss die Versicherung des mitschuldigen Unfallgegners sich anteilig am Honorar des Gutachters beteiligen. Eine weitere Ausnahme gibt es bei der Übernahme durch eine Kaskoversicherung. Wird der von der Versicherung vorgeschlagene Sachverständiger akzeptiert, dann entstehen für den Versicherten keine weiteren Kosten. Anders sieht es jedoch aus, wenn in dieser Konstellation ein unabhängiger Gutachter den Schaden schätzen soll. Dann muss der Versicherte die Kosten selbst übernehmen.

Umfassend auf Gutachten vorbereiten

Die Hauptarbeit beim Unfallgutachten trägt der Gutachter. Zugleich können Autofahrer ihn durch gezielte Vorarbeit entlasten. Alle benötigten Unterlagen zum Fahrzeug sollten gewissenhaft vom Fahrzeughalter zusammengetragen werden. Zur Vorbereitung gehört ferner, etwaige Fragen zum Unfallhergang kompetent beantworten zu können. Kfz-Halter sollten sich vor dem Gutachten einige Notizen machen, idealerweise zeitnah nach dem Unfall. Rückfragen zu bisherigen Schäden an der Karosserie sind ebenfalls von Interesse für den Prüfer. Die Beantwortung der Fragen hilft ihm bei einer seriösen Kalkulation des Schadenswerts.

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