Lexikon
Unterbrechung
Abbruch im Ablauf einer Frist, die dann anders als bei bloßer Hemmung nach Beendigung der Unterbrechung wieder völlig neu beginnt. Unterbrechung tritt z. B. bei bürgerlich-rechtlichen Verjährungsfristen ein (§§ 208–217 BGB), bei der Strafverfolgungsverjährung (§ 68 StGB), bei der Strafvollstreckungsverjährung (§ 72 StGB).
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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Wissenschaft
Tierisches Ungleichgewicht
Bei manchen Tierarten gibt es unterschiedlich viele Männchen und Weibchen. Und das hat zum Teil verblüffende Gründe. von CHRISTIAN JUNG Abgesehen von wenigen Ausnahmen existieren bei Tieren wie beim Menschen zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Sie unterscheiden sich in Erscheinungsbild, Verhalten, Funktionen und auch bei...
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