Lexikon
Unterbrechung
Abbruch im Ablauf einer Frist, die dann anders als bei bloßer Hemmung nach Beendigung der Unterbrechung wieder völlig neu beginnt. Unterbrechung tritt z. B. bei bürgerlich-rechtlichen Verjährungsfristen ein (§§ 208–217 BGB), bei der Strafverfolgungsverjährung (§ 68 StGB), bei der Strafvollstreckungsverjährung (§ 72 StGB).
Wissenschaft
Satt schon vor dem ersten Bissen
Der Anblick köstlicher Speisen wirkt auf die meisten Menschen appetitanregend. Wer dagegen die neuen Abnehmspritzen nutzt, wird häufig schon satt, wenn er Essen auch nur ansieht. In Versuchen mit Mäusen und Menschen hat eine Studie nun aufgeklärt, welche Vorgänge im Gehirn für diesen Effekt verantwortlich sind. Demnach vermitteln...
Wissenschaft
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...