Lexikon
Zulassung
Bildungswesen
Genehmigung zum Besuch einer Hochschule. Voraussetzung ist in der Bundesrepublik Deutschland das Reifezeugnis oder ein von den Kultusministerien als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Das schnelle Anwachsen der Studentenzahlen seit den 1960er Jahren, die Umstrukturierungen an vielen Hochschulen und die sehr oft ungenügende Zahl an Arbeitsplätzen führten zu Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) in fast allen Hochschulen und in den meisten Fachbereichen. Seit 1973 entscheidet die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) über Zulassungen.

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Wissenschaft
Die Rätsel des Weißen Trüffels
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