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Die DDR gibt sich eine Verfassung
Am 30. Mai 1949, also genau eine Woche nach der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, billigt der 3. Deutsche Volkskongress in Berlin-Ost die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik mit 1999 gegen eine Stimme. Damit hat die DDR die deutsche Teilung zementiert.
Ein menschenwürdiges Dasein
Wie das westdeutsche Grundgesetz garantiert auch die Verfassung der DDR die Grundrechte der Bürger; neben individuellen Freiheitsrechten finden auch nähere Bestimmungen für die wirtschaftliche und soziale Ordnung ihren Platz. So sind in den Grundrechten u.a. das Recht auf Arbeit, Mitbestimmung am Arbeitsplatz, bezahlter Urlaub sowie Versorgung bei Krankheit und im Alter festgeschrieben.
Bezüglich der Wirtschaftsordnung heißt es, sie müsse "den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit entsprechen und allen Bürgern ein menschenwürdiges Dasein sichern". Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen bleibt gewährleistet, Genossenschaften sollen jedoch weiter ausgebaut werden.