Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
überlassen
über|lạs|sen I.
〈mit Dat. u. Akk.〉
1.
jmdm. etwas oder jmdn. ü.
jmdm. etwas oder jmdn. anvertrauen, in Obhut geben;
man kann ihr (während des Urlaubs) das Haus, die Blumen, die Kinder ohne weiteres ü.
2.
jmdm. etwas ü.
a)
jmdm. etwas zur Nutzung, zum Gebrauch geben;
jmdm. ein Grundstück ü.
b)
zugunsten eines anderen auf etwas verzichten;
jmdm. (bei der Erbteilung) ein Schmuckstück ü.
c)
jmdm.,
〈auch〉
einem Tier eine Sache, etwas zu tun ü.
es dulden, es gern sehen, dass jmd., ein Tier etwas tut;
ich werde es lieber dir ü., das Gerät zu reparieren; jmdm. die Auswahl ü.; wir ü. es den Schafen unseres Nachbarn, unsere Wiese zu düngen
〈scherzh.〉
; du solltest das Denken lieber den Pferden ü.
〈scherzh., wenn jmd. in guter Absicht etwas falsch gemacht hat〉
; überlass es der Zeit, diesen Schmerz zu heilen
d)
jmdn. einer Sache ü.
jmdn. alleinlassen und einer Sache preisgeben;
einen Verunglückten seinem Schicksal ü.
sich nicht darum kümmern, was weiter mit einem Verunglückten geschieht;
ich überlasse dich jetzt deinem Schicksal
〈ugs.〉
ich lasse dich jetzt allein (weil du alles andere selbst tun kannst);
jmdn. seiner Verzweiflung ü.
II.
〈refl. mit Dat.〉
sich einem Gefühl ü.
sich einem Gefühl hingeben, einem Gefühl nachgeben;
sie überließ sich ihrem Schmerz
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