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Vogelgrippe: Gefahr durch Lebensmittel?

Verbraucherzentrale Hamburg

Hilfe, was darf ich essen?

Die Vogelgrippe rückt unaufhaltsam vor. In ganz Deutschland gilt seit Samstag eine Stallpflicht für Geflügel. Angesichts neuer Vogelgrippefälle in Europa erließ Verbraucherminister Jürgen Trittin eine Eil-Anordnung - die erste dieser Art in der Geschichte der Bundesrepublik.

Natürlich wächst damit die Verunsicherung der Verbraucher: Was kann man überhaupt noch essen und wo schlummern die Gefahren in Lebensmitteln? Hier eine Empfehlung der Verbraucherzentralen beim Umgang mit Nahrungsmitteln:

Bei erkrankten Tieren können die Viren ins Fleisch oder in die Eier gelangen. Eine Ansteckung des Menschen über rohe Geflügelprodukte sei theoretisch möglich, aber äußerst unwahrscheinlich. Bisher werde dieser Weg der Infektion bei wenigen Menschen in Asien vermutet, wo viele Millionen Tiere an der Vogelgrippe verendet sind. In Deutschland gilt für Länder mit Vogelgrippefällen ein generelles Importverbot u.a. für lebendes Geflügel, rohe Geflügelprodukte oder Federn. Deshalb ist die Gefahr für Verbraucher in Deutschland, sich über Lebensmittel mit der Vogelgrippe anzustecken, zum jetztigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Auch rohe Hühnereier fallen unter diese Verordnung. Überdies versiegt die Legetätigkeit bei erkrankten Tieren. Sie legen entweder gar keine Eier mehr oder nur deformierte ei-ähnliche Gebilde mit weicher oder fehlender Kalkschale, die unverkäuflich sind. Die Verbraucherschützer weisen zudem darauf hin, dass die Verpflichtung zur Angabe der Herkunft existiert, so dass jeder Verbraucher auf dem Ei nachlesen kann, woher sie stammen.

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