Bahnfahren ohne Bahncard ist ein teures Vergnügen, die Benzinpreise steigen stetig an – Reisen per Auto oder Zug hat sich in den letzten Jahren zu einer kostspieligen Unternehmung entwickelt. Grund genug, sich nach Alternativen zum eigenen Pkw und der Deutschen Bahn umzusehen. Tatsächlich gibt es preisgünstigere Möglichkeiten, sein Wunschziel zu erreichen: eine Fahrgemeinschaft bilden oder sich gleich an eine der vielen Mitfahrzentralen im gesamten Bundesgebiet wenden. Mitfahren schont den Geldbeutel und die Umwelt, ist bequemer und weniger stressig. Neben den herkömmlichen Zentralen, die noch per Telefondienst Mitfahrgelegenheiten mit dem gewünschten Zielort vermitteln, gibt es mittlerweile auch Mitfahrzentralen im Internet.
Anruf genügt
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher und Europäischer Mitfahrzentralen (ADM) e.V. ist mit über 32 Geschäftsstellen der größte Mitfahr-Verbund in Deutschland. Reisewillige wählen einfach die Telefonnummer 19 440 und schon sind sie mit einer der örtlichen Mitfahrzentralen (MFZ) verbunden. Kleinstädter müssen allerdings zunächst die Vorwahl des nächsten größeren Ortes wählen und dann die 19 440. Mitfahrer rufen frühestens drei Tage vor dem gewünschten Abfahrtstermin bei der MFZ an und fragen nach, ob zu dem Termin jemand zum gewünschten Zielort fährt. Anschließend gibt die MFZ alle in Frage kommenden Abfahrtzeiten bekannt.
Bevor Mitfahrer und Fahrer sich – meistens an einer Geschäftsstelle der MFZ – treffen können, muss noch eine Vermittlungsgebühr (rund 1,5 Cent pro Kilometer) an die MFZ entrichtet werden. Die Fahrer sind übrigens keine MFZ-Angestellten, sondern Privatpersonen, die mit Name, Adresse und Telefonnummer bei der MFZ registriert sind und am Ende der Fahrt noch anteilige Benzinkosten (ca. drei Cent pro km) bekommen. Service-Pluspunkte sammeln die Mitfahrzentralen mit der Weiterreise- und Unfallversicherung (1,25 Euro), die verhindern soll, dass die Pkw-Reise eine Fahrt ins Ungewisse wird: So ersetzt die Weiterreiseversicherung nach Panne oder Unfall europaweit die Kosten für die Weiterfahrt mit der Bahn zum Zielort (Bahntarif 2. Klasse) oder die Übernachtungskosten, falls die Weiterreise am selben Tag nicht mehr möglich ist. Die zusätzliche Unfallversicherung leistet bei Invalidität eine finanzielle Entschädigung.
Der Nachteil bei der Fahrgemeinschaft: Die Gepäckmenge ist auf einen Koffer mit den maximalen Ausmaßen von 50 x 30 cm beschränkt.