Lexikon
Wertpapier
Urkunde über ein Vermögensrecht, bei dem das Recht an den Besitz der Urkunde gebunden ist. Unter die Wertpapiere fallen z. B. der Wechsel und der Hypothekenbrief. Im engeren Sinne meint der Begriff Papiere, die an der Börse gehandelt werden, die sog. Effekten, z. B. Aktien oder verschiedene Arten von Anleihen.
Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden: nach Art des verbrieften Rechtes z. B. in Forderungspapiere (Anleihen) und Mitgliedschaftspapiere (Aktien). Eine andere Betrachtung stellt den jeweils Berechtigten in den Mittelpunkt (Namenspapiere). Auch Inhaberpapiere, Orderpapiere.
Wissenschaft
Das finstere Mittelalter
Es gab im Mittelalter verschiedene Leuchtmittel, doch sie waren eine Frage des Geldes. von Rolf Heßbrügge Das Bild vom finsteren Mittelalter hält sich hartnäckig, obwohl Historiker diese Zeit heute differenzierter sehen. Doch schon die Menschen der Renaissance grenzten sich mit der Wiederbelebung des Glanzes der Antike von den „...
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News der Woche 08.08.2025
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