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Wertpapier

Urkunde über ein Vermögensrecht, bei dem das Recht an den Besitz der Urkunde gebunden ist. Unter die Wertpapiere fallen z. B. der Wechsel und der Hypothekenbrief. Im engeren Sinne meint der Begriff Papiere, die an der Börse gehandelt werden, die sog. Effekten, z. B. Aktien oder verschiedene Arten von Anleihen.
Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden: nach Art des verbrieften Rechtes z. B. in Forderungspapiere (Anleihen) und Mitgliedschaftspapiere (Aktien). Eine andere Betrachtung stellt den jeweils Berechtigten in den Mittelpunkt (Namenspapiere). Auch Inhaberpapiere, Orderpapiere.

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